Schild weist auf Briefwahlstelle/Briefwahlbüro hin
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Informationen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe, des Briefwahlverfahrens und der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in Mülheim an der Ruhr

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 15. August bis spätestens zum 23. August 2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bereits ab 4. August 2025 über das Online-Wahlscheinverfahren wahlschein.muelheim-ruhr.de erfolgen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist ab 5. August 2025 möglich.

Die Direktwahlstelle (Briefwahlbüro) ist ab Montag, 25. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025 im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei.

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen Briefwählerinnen und -wähler dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief spätestens bis zum 14. September 2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister (Rats- und Rechtsamt) eintrifft.

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Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juli 2025 alle eingereichten Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen und zur Wahl des Integrationsrates 2025 zugelassen. Hier finden Sie alle Details im Überblick.

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Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts in Mülheim an der Ruhr bei Ummeldungen und Neuanmeldungen von deutschen Staatsangehörigen und Staatsangerhörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten

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Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Dafür braucht unsere Demokratie für jede Wahl Wahlhelfer*innen, die dieses Ehrenamt übernehmen.