Verschlossene rote Briefwahlumschläge sind aus einer Wahlurne auf einen Tisch geschüttet worden. Im Hintergrund befinden sich Regale mit Metallboxen zur Einlagerung der Stimmzettel aus den jeweiligen Wahlbezirken.
© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr
Symbolbild von 2024 aus dem Wahllager.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 mehrheitlich beschlossen, die Oberbürgermeister-Stichwahl vom 28. September 2025 in Mülheim an der Ruhr neu auszuzählen. Den Antrag hatten die beiden SPD-Mitglieder des Wahlausschusses gestellt. Grüne (3 Personen), FDP (1 Person) und MBI (1 Person) stimmten zu. CDU (3 Personen) und der Wahlleiter stimmten dagegen.

Die Entscheidung ist gegen die Empfehlung der Verwaltung getroffen worden, die sich dabei auf ergangene Rechtsprechung zum Thema bezieht. Als wesentliche Grundsätze der Wahlprüfung hat diese aus den verfassungsrechtlichen Garantien des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips als Leitlinie unter anderem den Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs in den Bestand der Wahl herausgearbeitet, der für alle Wahlebenen gilt. Dieser Grundsatz begrenzt alle behördlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Prüfung oder Korrektur von Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane auf das notwendige, gebotene und sachdienliche Maß.

„Unter Berücksichtigung des Prinzips des geringstmöglichen Eingriffs in den Bestand der Wahl liegt nach unserer Rechtsauffassung keine rechtssichere Möglichkeit für eine Auszählung aller Stimmbezirke im gesamten Wahlgebiet auf Basis der Erkenntnisse aus der bisherigen Vorprüfung vor“, so Wahlleiter David Lüngen. 

Der Wahlleiter wird den Beschluss des Wahlausschusses zu einer Neuauszählung jetzt, wie im Ausschuss angekündigt, an die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) weitergeben und diese um Prüfung bitten. 

Zeitgleich hat der Wahlleiter die Verwaltung beauftragt, unverzüglich mit den Vorbereitungen für eine mögliche Neuauszählung der Stimmen zu beginnen, um diese möglichst Anfang nächster Woche durchführen zu können.

Zu organisieren sind jetzt unter anderem ausreichend Wahlhelfende sowie ein Standort, an dem auch die Öffentlichkeit einer Neuauszählung beiwohnen kann.

Der Wahlausschuss wurde vertagt und kommt am Dienstagabend, 7. Oktober 2025 erneut für die Feststellung eines amtlichen Endergebnisses zusammen.

Das vorläufige Endergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl in Mülheim an der Ruhr war korrigiert worden, nachdem es bei einer routinemäßigen Überprüfung der vorläufigen Wahlergebnisse vom 28. September 2025 auf Plausibilität zu einer Auffälligkeit in einem Briefwahlbezirk gekommen war. Die Stimmen waren im betroffenen Bezirk vertauscht worden. 

Kandidatin Nadia Khalaf (SPD) waren die Stimmen des CDU-Kandidaten zugeordnet worden, der amtierende Oberbürgermeister Marc Buchholz (CDU) hatte versehentlich die Stimmen der SPD-Kandidatin erhalten. Die Korrektur war wahlentscheidend und führte dazu, dass – gegenüber dem vorläufigen Endergebnis des Wahlabends – der amtierende Oberbürgermeister Marc Buchholz bei der Stichwahl mit mehr als 100 Stimmen die Mehrheit der Stimmen erzielte. 

© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Bei der Auszählung der Stimmen zur Stichwahl ist es bei einer routinemäßigen Überprüfung des Wahlergebnisses auf Plausibilität zu einer Auffälligkeit in einem Briefwahlbezirk gekommen. Die Stimmen sind im betroffenen Bezirk vertauscht worden.