Die Westenergie-Sporthalle in Mülheim
© Walter Schernstein
Die Westenergie-Sporthalle

Die Mülheimer Stadtverwaltung beabsichtigt, Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in der Westenergie Sporthalle zu ermöglichen. Anlass ist eine entsprechende Anfrage eines Veranstalters zur Übertragung aller Spiele der deutschen Nationalmannschaft. 

Vorgesehen ist die Übertragung von bis zu acht Spielen. Die Veranstaltungen sollen sich dabei auf die reine Spielübertragung mit Vor- und Nachlauf inklusive Catering beschränken. Die Halle bietet für die Public-Viewing-Veranstaltungen eine Kapazität von bis zu 1.000 Besucher*innen. 

Die Nutzung der Sporthalle erfolgt unter der Maßgabe, Beeinträchtigungen des Schul- und Vereinssports vor den Sommerferien so gering wie möglich zu halten. Daher sind organisatorische Abläufe sowie Auf- und Abbauzeiten so zu gestalten, dass eine möglichst reibungslose Abwicklung im Einklang mit dem regulären Hallenbetrieb gewährleistet wird.

Aufgrund der Lage der Westenergie Sporthalle in einem Wohngebiet kommt auch dem Schutz der Anwohnerschaft eine besondere Bedeutung zu. Entsprechende Maßnahmen zur Begrenzung von Lärmemissionen, insbesondere im Zusammenhang mit Zu- und Abgangsverkehr sowie durch Aufenthalte von Raucher*innen im Außenbereich, sind in der weiteren Abstimmung mit dem Veranstalter festzulegen.

Als nächster Schritt müssen nun die konkreten Rahmenbedingungen der Public-Viewing-Veranstaltungen in der Westenergie Sporthalle zwischen Stadtverwaltung und Veranstalter abgestimmt und vertraglich geregelt werden.

Bislang keine Anträge eingegangen

Bislang liegen der Mülheimer Stadtverwaltung noch keine Anträge für Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien vor – somit können auch keine Genehmigungen geprüft werden. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, bei der alle bestehenden Interessen angemessen berücksichtigt werden. 

Wie bereits mitgeteilt, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Mülheim an der Ruhr kein grundsätzliches, stadtweites Verbot für Public Viewing ausgesprochen, sondern es werden lediglich keine Genehmigungen im Innenstadtbereich, auf der Schleuseninsel sowie im Bereich der MüGa erteilt. Dies bezieht sich auf alle WM-Spiele – nicht ausschließlich auf die Deutschlandspiele. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind insbesondere – die im Erlass des Landes zur Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen während der WM konkretisierten – Anforderungen an Lärmschutz, Sicherheitskonzepte und die Berücksichtigung der Belange von Anwohnenden. 

Die Anstoßzeiten der Fußballspiele fallen aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in den USA, Kanada und Mexiko in den späten Abend, teilweise sogar in die Nacht.

© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr

Für die Fußball-Weltmeisterschaft möchte die Stadt Mülheim an der Ruhr den Interessen der Fußballfans genauso gerecht werden, wie dem Schutz der Anwohnenden. Darum hat der Verwaltungsvorstand eine Grundsatzentscheidung zu allen WM-Spielen getroffen.