Für die Fußball-Weltmeisterschaft möchte die Stadt Mülheim an der Ruhr den Interessen der Fußballfans genauso gerecht werden, wie dem Schutz der Anwohnenden. Somit hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner heutigen Sitzung unter Kenntnisnahme des jetzt vorliegenden Erlasses des Landes zur Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen während der WM eine Grundsatzentscheidung getroffen.
Demnach sind Anträge auf die Durchführung von Public Viewing im Innenstadtbereich, auf der Schleuseninsel sowie im Bereich der MüGa, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Die Entscheidung bezieht sich auf alle WM-Spiele - nicht ausschließlich auf die Deutschlandspiele. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind insbesondere die im Erlass konkretisierten Anforderungen an Lärmschutz, Sicherheitskonzepte und die Berücksichtigung der Belange von Anwohnenden.
Die Anstoßzeiten der Spiele fallen aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in den USA, Kanada und Mexiko in den späten Abend, teilweise sogar in die Nacht.
Ob an anderen Standorten im Stadtgebiet Veranstaltungen bis in die späten Nachtstunden genehmigt werden können, bleibt einer konkreten Einzelfallprüfung vorbehalten. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Antragstellung, die unter anderem die Vorlage belastbarer Lärmgutachten sowie tragfähiger Sicherheits- und Organisationskonzepte umfasst.
Die Verwaltung wird eingehende Anträge sorgfältig prüfen und dabei alle bestehenden Interessen angemessen berücksichtigen.