Foto mit Angler und Angelrute, Fischerprüfung, Angelschein
© Clark Young - Unsplash | Stadt Mülheim an der Ruhr

Wenn Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestanden haben, können Sie sich im Ordnungsamt bei der Unteren Fischereibehörde den Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen.

check

Unterlagen


Wenn Ihr Kind angeln möchte, werden folgende Unterlagen benötigt, um einen Jugendfischereischein auszustellen:

  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Ein Passfoto in normaler Größe, die selbstklebenden Passfotos reichen leider nicht aus
  • Einverständniserklärung und Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person

Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind mindestens zehn Jahre alt sein muss, um den Jugendfischereischein zu erhalten. Bis zum 16. Lebensjahr kann dieser Schein ausgestellt und verlängert werden. Danach ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich.
Inhaber*innen des Jugendfischereischeins dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die die Fischerprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat und ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines ist. Außerdem wird für Jugendliche und Erwachsene ein Gewässererlaubnisschein benötigt.

euro

Gebühren


Die Gebühren für die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung des Fischereischeines belaufen sich auf 48,- Euro für einen Fünf-Jahres-Fischereischein und auf 16,- Euro für den Jahres-Fischereischein. Der Jugendfischereischein kostet 8,- Euro.

Denken Sie bitte auch daran, sich einen Gewässererlaubnisschein zu kaufen.
Diesen erhalten Sie bei sämtlichen Angelvereinen und im Fachhandel.

© mixmagic von Getty - Canva | Stadt Mülheim an der Ruhr

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte nach EU Datenschutz-Grundverordnung.