Das Sozialamt bietet vielfältige Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, insbesondere in familiären und sozialen Angelegenheiten:

Beurkundungen

  • Beurkundung von Vaterschaften, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen

Beratung und Unterstützung in Familienangelegenheiten

  • Kindschafts- und Unterhaltsangelegenheiten
  • Gemeinschaftliche elterliche Sorge
  • Fragen zu Vaterschaft und Unterhalt
  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Besuchsservice für junge Eltern
  • Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen

Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften

  • Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung von Minderjährigen, wenn Eltern dies nicht können

Hilfen zur Erziehung

  • Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen
  • Beratung, Begleitung und Vermittlung geeigneter Hilfsangebote

Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Zahlung von Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder unregelmäßiger Unterhalt gezahlt wird

 

Weitere Themen

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Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.

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Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.
Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.

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Unterhaltsvorschuss für Kinder

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Aufgrund eines personellen Engpasses ist die Beistandschaft des Sozialamtes/Bereich Jugend für die nächsten Wochen nicht in gewohntem Umfang erreichbar; es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten.

Ebenso können Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und anderes) nur in begrenzter Anzahl vorgenommen werden; es muss auch in diesem Bereich mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

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In bestimmten Fällen kommt es kraft Gesetzes oder durch richterliche Anordnung dazu, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können oder dürfen.

An ihre Stelle tritt ein Vormund oder ein*e Ergänzungspfleger*in, der*die die elterliche Sorge ausübt. Werden diese Aufgaben der Behörde Jugendamt übertragen, wird von Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft gesprochen.

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Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher. Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.

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Das Sozialamt ist bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren beteiligt:  

  • Scheidungsverfahren, in denen minderjährige Kinder beteiligt sind
  • Umgangsrechtsverfahren
  • Anträge auf Übernahme von Vormundschaften
  • Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls
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Die Fachkräfte des Teams "Kinder in Mülheim an der Ruhr" informieren und beraten werdende Eltern und Familien mit neugeborenen Kindern. 

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In insgesamt 46 Elternbriefen finden Sie Tipps und Hilfen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes vom ersten Lebensmonat bis zum achten Lebensjahr.

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Frauen, Männer, Jugendliche und Paare erhalten eine umfangreiche Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Familie.
Wir unterstützen auf Wunsch die Familien bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Die Beratung ist frei von politischen, weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Sie ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Auch Jugendliche können sich in besonderen Situationen ohne Beteiligung ihrer Eltern beraten lassen.

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Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:

 

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Wird ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält das Sozialamt - Bereich Jugend - darüber vom zuständigen Standesamt eine Mitteilung und bietet der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Regelung der Unterhaltsansprüche des Kindes an.

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Aufgrund eines personellen Engpasses ist die Beistandschaft des Sozialamtes/Bereich Jugend für die nächsten Wochen nicht in gewohntem Umfang erreichbar; es kommt zu längeren Bearbeitungszeiten.

Ebenso können Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und anderes) nur in begrenzter Anzahl vorgenommen werden; es muss auch in diesem Bereich mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.