Das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr bietet Beratung für:

Kinder, Jugendliche und Familien

Beratung und Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten:

  • Kindschafts- und Unterhaltsangelegenheiten
  • Gemeinschaftliche elterliche Sorge
  • Vaterschaftsanerkennung und -feststellung
  • Unterhaltsregelungen und Berechnungen

Beratung in besonderen Lebenssituationen:

  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Besuchsservice für junge Eltern
  • Begleitung bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen
  • Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren

Amtliche Aufgaben und Hilfen:

  • Amtsvormundschaften
  • Amtspflegschaften
  • Hilfen zur Erziehung
  • Unterhaltsvorschusskasse (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)

Erwachsene

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten:

  • Beratung und Unterstützung bei Schwerbehinderung
    • Bei der Beantragung zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
    • Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben für Hilfen im Arbeitsleben
       
  • Rechtliche Betreuung für Erwachsene

     

  • Hilfe bei der Beantragung von Renten:
    • Hinterbliebenenrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Altersrente

Weitere Themen

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Das Sozialamt bietet vielfältige Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, insbesondere in familiären und sozialen Angelegenheiten

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Das Sozialamt Mülheim an der Ruhr bietet umfassende Beratung und Unterstützung für schwerbehinderte Menschen – auch für Personen, die noch im Arbeitsleben stehen.

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Figur eines Mannes läuft über Geld und Rentenbescheide. Informationen zu Rentenversicherungsangelegenheiten. Pension, Ruhestand

Die Mitarbeiter*innen des Versicherungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr beraten Sie bei Fragen zur Rentenart, zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe sowie über weitere Möglichkeiten des Rentenrechts.

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Vom Betreuungsrecht (BGB) betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.