Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt Bereich Jugend vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:

  • Feststellung einer Vaterschaft
  • Anfechtung einer Vaterschaft oder eines Vaterschaftsanerkenntnisses
  • Feststellung und Festsetzung des Unterhaltsanspruchs der Minderjährigen

Bei der Vertretung vor dem Familiengericht werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Antragstellung vor dem Familiengericht
  • Antragserwiderung
  • Antragsabweisung
  • Prozessvertretung vor dem Familiengericht durch die bestellten Prozessvertreter*innen des Sozialamtes Bereich Jugend, die vor dem Familiengericht für das vertretene Kind auftreten.

Ansprechpersonen

Sie finden uns in der Ruhrstraße 1, 2. Etage, Gebäude Thyssen Schachtbau.

Buchstaben                    Ansprechperson                    Telefon
A bis GBettina aus der Wiesche0208 / 455-5404  
H bis NBirgit Ehmann0208 / 455-5124
O bis ZDawid Prominski0208 / 455-5126
LeitungSandra Spiegelberg0208 / 455-5120

Öffnungszeiten

Zwecks Terminvereinbarung erreichen Sie uns zurzeit telefonisch oder per E-Mail.