Das Kommunale Integrationszentrum Mülheim an der Ruhr (KI) koordiniert einen Laien-Sprachmittlungspool
und ist verantwortlich für den Aufbau, Einsatz und die Begleitung.

Die ehrenamtlichen Laiensprachmittler*innen unterstützen mit ihren Sprachkenntnissen und kulturellem Hintergrund bei niedrigschwelligen Gesprächen in Schulen, Kitas, Behörden und anderen Institutionen, um Sprachbarrieren zu überwinden. Die Leistungen können alle kommunalen Einrichtungen, Organisationen, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen oder ähnlichen Einrichtungen anfragen. Ausgeschlossen von der Nutzung sind Privatpersonen und Privateinrichtungen.
Die Lai*innen können nur für niedrigschwellige Gespräche hinzugezogen werden, jedoch nicht für Gespräche mit Rechtsfolgen wie zum Beispiel bei Rechtsanwält*innen, in Bezug auf die Erstellung von Gesundheitsgutachten oder zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (zum Beispiel sogenannte AOSF-Verfahren).
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine*n Sprachmittler*in.
- Die hauptamtliche Person (beauftragende Institution) trägt im Prozess der Sprachmittlung die Verantwortung - nicht die ehrenamtlichen Sprachmittler*innen.
In besonders begründeten Fällen können über das Kommunale Integrationszentrum professionelle Dolmetscher*innen oder Übersetzungsbüros in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung dazu liegt ausschließlich bei dem Kommunalen Integrationszentrum.
Das Antragsformular finden Sie hier:
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Haben Sie Interesse, als ehrenamtliche*r Sprachmittler*in mitzuarbeiten?
Dann kontaktieren Sie uns sehr gerne über Frau Susanne Adinolfi (siehe unten).
Wir freuen uns auf Ihr Engagement!
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