Alle Kommunen in Deutschland werden über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zur Erstellung einer Wärmeplanung verpflichtet. Ziel des Bundes ist es, bei der Bereitstellung von Wärme für unsere Häuser und Wohnungen ab dem Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe, also ohne Öl und Gas, auszukommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen des Bundes mit dem Landeswärmeplanungsgesetz konkretisiert. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen. Die Stadt arbeitet dabei eng mit dem örtlichen Energiedienstleister, der medl GmbH, zusammen.  

Der Wärmeplan soll zeigen, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung Wärmeversorgung – also ohne Öl und ohne Gas – auf dem Mülheimer Stadtgebiet aussehen kann. Die lokalen Potenziale und Gegebenheiten sollen berücksichtigt und ganz ausgeschöpft werden, so beispielsweise die Möglichkeit an bestehende Wärmenetze anzuknüpfen oder neue auszubauen.

Schlussendlich wird es im gesamten Mülheimer Stadtgebiet Lösungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung geben, auch wenn nicht überall die gleichen Lösungsoptionen zur Verfügung stehen.

Wichtig: Der Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte. Eine Verpflichtung oder ein Zwang zum Ausbau bzw. die Nutzung einer bestimmten Heiztechnologie folgt daraus ausdrücklich nicht. Auch werden Versorgungsunternehmen zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet, eine bestimmte Versorgungsart an bestimmten Orten anzubieten. 

Was ist die Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung folgt diesen gesetzlich vorgegebenen Schritten – Mülheim hat inzwischen alle Schritte abgeschlossen: 

1. Schritt: Eignungsprüfung, 2. Schritt: Bestandsanalyse, 3. Schritt: Potenzialanalyse, 4. Schritt: Zielszenario, 5. Schritt: Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete („Wärmeplan“), 6. Schritt: Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
© Juno Imig | Stadt Mülheim an der Ruhr
Bausteine der Wärmeplanung

Das Ergebnis ist eine Karte, die für Mülheim an der Ruhr zeigt, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärmeversorgung bereitgestellt werden könnte, zum Beispiel als „Wärmenetzgebiet“ oder als „Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung“. Bis zum 30. Juni 2026 ist diese Karte zusammen mit dem Bericht zur Wärmeplanung vorzulegen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmeplanung ist alle fünf Jahre vorgesehen.

Im März 2025 sind bereits die Ergebnisse der Eignungsprüfung veröffentlicht worden. Die Bestandsanalyse und Potenzialanalyse wurden im November 2025 in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Aus den Erkenntnissen aus diesen Arbeitsschritten wurden die Einteilung der Versorgungsgebiete, das Zielszenario und die Umsetzungsstrategie abgeleitet. Anhand der Versorgungsgebiete lässt sich erkennen, an welchen Orten sich eine Versorgung über ein Wärmenetz eignet und an welchen Orten eine dezentrale Versorgung (z.B. über Wärmepumpen) sinnvoller ist. Das Zielszenario zeigt, wie die Wärmeversorgung bis 2045 auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden könnte. Die Umsetzungsstrategie stellt einige Schritte dar, die die Stadtverwaltung oder die medl GmbH als Tochter der Stadt Mülheim an der Ruhr ergreifen können, um die Umstellung der Wärmeversorgung in Mülheim voranzutreiben. 

Der Endbericht zur Wärmeplanung wurde gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes erstellt und fasst alle Analyseergebnisse und Planungen zur Umstellung der Wärmeversorgung in Mülheim an der Ruhr zusammen. Er wurde im Zeitraum vom 7. April bis zum 6. Mai 2026 der Öffentlichkeit vorgelegt. In diesem Rahmen konnten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben. Diese werden derzeit in den Entwurf des Endberichts eingearbeitet. Als nächstes wird der Entwurf dem Rat der Stadt am 16. Juli 2026 zum Beschluss vorgelegt.

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