Wie heizt Mülheim morgen? In der Wärmeplanung hat die Stadt Mülheim an der Ruhr gemeinsam mit der medl GmbH eine Vision erarbeitet. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen zur Zukunft der Wärmeversorgung.
Am 16. Juli 2026 hat der Rat der Stadt Mülheim die Wärmeplanung beschlossen. Das Ziel der Wärmeplanung ist eine fortschrittliche, verlässliche und bezahlbare Versorgung. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung dafür klimaneutral und damit unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl sein.
Der Endbericht zur Wärmeplanung fasst alle Analyseergebnisse und Planungen zur Umstellung der Wärmeversorgung in Mülheim an der Ruhr zusammen, die durch die beauftragten Fachbüros erstellt wurden. Das wichtigste Ergebnis ist, die Karte der voraussichtlichen Versorgungsgebiete, die auch als Online-Karte zur Verfügung steht. Anhand der Versorgungsgebiete lässt sich erkennen, an welchen Orten sich eine Versorgung über ein Wärmenetz eignet und an welchen Orten eine dezentrale Versorgung (z.B. über Wärmepumpen) sinnvoller ist. In der Online-Karte können Sie über die Eingabe Ihrer Adresse sehen, in welchem Gebiet sich Ihr Gebäude befindet.
Für alle Gebäude in Mülheim stehen mehrere Lösungsoptionen für erneuerbare Heiztechnik zur Verfügung. Es bleibt allen Eigentümer*innen selbst überlassen, welche Lösung sie in ihrem Gebäude nutzen wollen. Der Wärmeplan macht in diesem Zusammenhang keine Vorgaben, sondern gibt lediglich Orientierung für Entscheidungen zur Heizungswahl. Das heißt, dass es keinen Zwang gibt, eine bestimmte Technologie zu nutzen.
Die Stadt Mülheim ist per Gesetz als planungsverantwortliche Stelle zuständig für die strategische Planung einer möglichen Wärmeversorgung. Als städtische Tochter und Wärmenetzbetreiber ist die medl GmbH ein wichtiger Partner in dem Prozess. Außerdem ist die Westnetz GmbH als Stromnetzbetreiber intensiv an dem Prozess beteiligt.
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In der Online-Karte für die Stadt Mülheim an der Ruhr können Sie sich ausgewählte Ergebnisse genauer ansehen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was darf ich von der Wärmeplanung erwarten?
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Der Wärmeplan für Mülheim bietet Orientierung, wo sich zukünftig welche Wärmeversorgung am wirtschaftlich sinnvollsten darstellen wird. Der Wärmeplan ersetzt aber keine individuelle Energieberatung. Unsicherheiten bezüglich Energiepreisen, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.
Was der Wärmeplan für Mülheim leisten kann:
- Strategie für eine sichere, wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung
- Priorisierung von Maßnahmen auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung
- Leitlinie für zukünftige Entwicklungs- und Planungsprozesse in Mülheim an der Ruhr
- Zielvorgabe für den Ausbau der Fernwärmenetze
- Aufzeigen von Potenzialen für eine erneuerbare Fernwärmeerzeugung
- Orientierung für den Stromnetzausbau
- Orientierung für Baufirmen, Bauinteressierte und Hauseigentümer*innen
- Orientierung für Wohnungsunternehmen sowie Wohnungs- und Hausverwaltungen
- Orientierung für Beratungsangebote der Stadt
Was der Wärmeplan für Mülheim nicht leisten kann:
- Ausbaugarantie für die dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Fernwärme noch für Wasserstoff
- Anschluss- und/oder Termingarantien für Fern- und Nahwärmeanschlüsse
- Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene – die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung!
- Endgültigkeit der Planung - der Wärmeplan wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet
Was passiert in den nächsten 20 Jahren mit der Wärmeplanung?
Der Rat der Stadt hat die Wärmeplanung am 16. Juli 2026 beschlossen. Die Wärmeplanung ist damit aber nicht für immer abgeschlossen – spätestens alle fünf Jahre muss der Wärmeplan für Mülheim überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese sogenannte „Fortschreibung“ soll es ermöglichen, neue Erkenntnisse und sich verändernde Bedingungen vor Ort, aber auch auf Landes- und Bundesebene, zu berücksichtigen. So bleibt der Wärmeplan für Mülheim kein statisches Planwerk und bietet genug Möglichkeiten, flexibel auf neue Rahmenbedingungen zu reagieren.
Konkret werden alle Bestandteile des Wärmeplans regelmäßig überprüft. Das bedeutet, dass bei der Bestandsanalyse die bislang vorliegenden Daten geprüft werden. Neue Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse zu lokalen Potenzialen können in die Potenzialanalyse eingepflegt werden. Im Zielszenario werden dann die Wärmeversorgungsarten in den einzelnen Quartieren bei Bedarf angepasst oder, wenn es sich vorher um Prüfgebiete handelte, festgelegt. Zudem können in diesem Zusammenhang geplante und umzusetzende Maßnahmen aus dem Wärmeplan mit einem Monitoring-Konzept überwacht werden.
Wie wird mit den Plänen der Bundesregierung umgegangen?
Aufgrund der aktuell geltenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene sind alle Kommunen dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.
Ankündigungen rund um Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes auf Bundesebene ohne tatsächliche Änderung der Rechtssituation haben keinen Einfluss auf das kommunale Handeln. Die Stadt Mülheim an der Ruhr als planungsverantwortliche Stelle kommt ihrer Pflicht nach und wird den ersten Wärmeplan für Mülheim bis zum 30. Juni 2026 gemeinsam mit der medl GmbH als lokalen Versorger vorlegen müssen.
Mit der Wärmeplanung wird der vor Ort kosteneffizienteste und praktikabelste Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung aufgezeigt. Für die Stadt Mülheim an der Ruhr stellt die Wärmeplanung ein Instrument dar, das Orientierung bei der koordinierten und effizienten Umstellung der Mülheimer Wärmeversorgung bietet.
Nützliche Links für Sie:
Was bedeuten die Versorgungsgebiete?
In der Online-Karte für Mülheim an der Ruhr können Sie einsehen, ob sich der Bereich, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine zentrale Versorgung über Wärmenetze eignet.
Wichtig: Der Wärmeplan gibt nur eine erste Orientierung und ersetzt keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung. Bitte kontaktieren Sie den Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens, wenn Sie aktuell vor einem Heizungstausch stehen oder diesen vorzeitig planen möchten. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet ebenfalls kostenlose Energieberatungsangebote an, die Ihnen bei der Planung und Wahl Ihrer zukünftigen Heizungsanlage zugutekommen können.
Ihr Gebäude befindet sich in einem „Dezentralen Versorgungsgebiet“?
Es ist anzunehmen, dass für dieses Gebiet perspektivisch keine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz geplant wird. Das bedeutet nicht, dass Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude ohne Wärme bleibt! Andere, dezentrale Heizlösungen sind in Ihrem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kosteneffizienter und daher besser geeignet als eine gemeinsame zentrale Wärmeversorgung mehrerer Häuser. Der Stromnetzbetreiber Westnetz wird mit seinem Netzausbau dafür Sorge tragen, dass in den dezentralen Wärmeversorgungsgebieten ausreichend elektrische Energie für die Nutzung von Wärmepumpen zur Verfügung stehen wird.
Der Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für Dezentrale Eignungsgebiete Aussagen darüber treffen, welche umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung stattdessen in Betracht kommen könnte. Die Aussagen des Wärmeplans entfalten keine Pflicht zum Heizungstausch.
Auch ist es in einem Dezentralen Eignungsgebiet weiterhin möglich, über das Netz der medl GmbH Erdgas zu beziehen. Ein Rückbau des Gasnetzes ist vor dem Jahr 2045 nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.
Ihr Gebäude befindet sich in einem Wärmenetzgebiet?
In diesem Gebiet ist geplant eine zentrale Versorgung über ein Wärmenetz auszubauen oder es gibt sogar schon ein Wärmenetz. Das Netz kann natürlich nicht von heute auf morgen, sondern nur stückweise ausgebaut werden. Bei Interesse an einem Fernwärmeanschluss wenden Sie sich am besten direkt an den Netzbetreiber, die medl GmbH.
Die Einteilung als Wärmenetzgebiet stellt keine Ausbaugarantie für Wärmenetze dar. Die Bereitstellung von Energieinfrastrukturen liegt in der Verantwortung potenzieller Wärmedienstleister und nicht in der Verantwortung der Wärmeplanung. Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse können daher ebenso wenig ausgesprochen werden. Sollte es zu einem Wärmenetzausbau kommen, sind hiermit auch nicht unmittelbar Anschluss- und Benutzungszwänge verbunden. Das heißt, auch hier können dezentrale Lösungen (wie z.B. Wärmepumpen) genutzt werden.
In einem Gebiet, das als Wärmenetzgebiet eingestuft worden ist, kann weiterhin Erdgas über das Netz der medl GmbH bezogen werden. Ein Rückbau des Gasnetzes vor dem Jahr 2045 ist nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.
Wichtig: Sind Sie heute bereits mit Ihrem Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern – die medl GmbH als Wärmenetzbetreiber ist in der Verantwortung, diese Wärmenetze perspektivisch aus erneuerbaren Energien zu speisen.
Ihr Gebäude befindet sich in einem Prüfgebiet?
In diesen Gebieten sind weitere Analysen erforderlich, bevor die Entscheidung zur Einteilung in ein dezentrales Versorgungsgebiet oder ein Wärmenetzgebiet getroffen werden kann. Die Stadtverwaltung und die medl GmbH arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell Klarheit zu schaffen. Sobald es eine Entscheidung gibt, wird dies öffentlich bekanntgegeben.
Wenn Ihr Gebäude sich im Randbereich eines der Gebiete befindet, sollten Sie sich bei Interesse an einem Fernwärmeanschluss an den Netzbetreiber die medl GmbH wenden.
Was muss ich als Immobilieneigentümer*in nun beachten?
Mit der Wärmeplanung wird ein Grundbaustein für den Umbau der lokalen Wärmeversorgung in Mülheim gelegt. Konkrete Vorgaben werden allerdings im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemacht. Hier finden Eigentümer*innen die wichtigsten Informationen, die beim Heizungsaustausch beachtet werden müssen:
- Eigentümer*innen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bestehende funktionierende Heizungen auszutauschen. Heizungen, die nach dem 1. Januar 1991 und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut worden sind, dürfen genutzt werden – und zwar bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044. Es braucht keinen Austausch, wenn die Heizung durch Reparatur wieder funktionsfähig gemacht werden kann.
- Kommt es zum irreparablen Defekt der Heizungsanlage und muss diese ausgetauscht werden, gibt es verschiedene Übergangsfristen, die zu beachten sind:
- Wird die Heizung noch vor dem 1. Juli 2026 ausgetauscht, darf eine Erdgas- oder Ölheizung eingebaut werden. Wichtig dabei: Sie müssen von einer Energieberatungsstelle (zum Beispiel Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens) über die zukünftige Rolle von Erdgas und Erdöl aufgeklärt werden und es gilt die sogenannte “Beimischungspflicht”: Die Wärme Ihrer Heizungsanlage muss über die Jahre hinweg zu immer größer werdenden Anteilen aus erneuerbaren Energien stammen (2029: 15 Prozent, 2035: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent).
- Wird die Heizung am oder nach dem 1. Juli 2026 ausgetauscht, darf eine Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Vielfalt ist groß und reicht von einer Wärmepumpe bis hin zu einer durch Solarthermie unterstützten Hybridanlage.
- Zur Bedeutung von Wasserstoff: Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird der Einsatz von Wasserstoff für die Wärmeversorgung von Gebäuden allgemein kritisch betrachtet und ist primär für industrielle Hochtemperaturprozesse und bestimmte Anwendungen im Verkehrssektor vorgesehen. Daher wird die Erfüllung der Beimischungspflicht über Wärme aus Biomasse und nicht über Wasserstoff erfolgen. Bereits eingebaute H2-ready Heizungen dürfen weiter genutzt werden, müssen aber auch die Beimischungspflicht erfüllen (2029: 15 Prozent, 2035: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent), da die künftige Versorgung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht über ein Wasserstoffnetz erfolgen kann.
- Es bestehen viele Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für den Heizungsaustausch. Nehmen Sie Kontakt zu dem Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens auf, um sich angemessen beraten zu lassen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet ebenfalls kostenlose Energieberatungsangebote an, die Ihnen bei der Planung und Wahl Ihrer zukünftigen Heizungsanlage zugutekommen können (siehe Rubrik „Unterstützungsangebote für Mülheimer Bürger*innen“).
Nützliche Links für Sie:
Was bedeutet die Wärmeplanung für Mieter*innen?
Auch für Mieter*innen bringt die Wärmeplanung Veränderungen mit sich – allerdings bestehen keine direkten Pflichten zum Heizungstausch. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die für Sie als Mieter*in wichtig sind:
- Mieter*innen sind nicht selbst verpflichtet, eine Heizung auszutauschen oder Investitionen vorzunehmen. Dafür ist der*die Eigentümer*in verantwortlich.
- Wird eine Heizungsanlage modernisiert, können die anfallenden Kosten auf Mieter*innen umgelegt werden. Hierfür gelten gesetzliche Obergrenzen und Regelungen: Die Miete darf nach einem Heizungstausch maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Mieter*innen haben ein Recht darauf, darüber vorab informiert zu werden und können sich beraten lassen.
- Die Wärmewende wirkt sich langfristig auf die Heizkosten aus. Zum Beispiel können erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie etc.) in der Zukunft zu stabileren Kosten führen. Kurzfristig kann es aber auch zu Anpassungen der Nebenkosten kommen.
- Energiepreise unterschiedlicher Energieträger sind aus Verbraucherperspektive oft schwer zu vergleichen, da die Bemessungsgrößen (zum Beispiel Liter Heizöl und Kilowattstunde Erdgas) variieren. Auch Kilowattstundenpreise können nicht einfach gegeneinandergestellt werden, da beispielsweise Wärmepumpen weniger Kilowattstunden Strom für die gleiche Wärmebereitstellung benötigen als zum Beispiel eine Gasheizung Kilowattstunden Gas. Auch die Belieferung mit Fernwärme erfordert weniger Kilowattstunden bei gleicher Nutzwärme als die dezentrale Verbrennung von Erdgas oder Heizöl.
- Auch Mieter*innen können die kostenlosen Energieberatungsangebote der Stadt Mülheim an der Ruhr nutzen – zum Beispiel um Tipps zum Energiesparen im Alltag zu bekommen oder zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sie bei Modernisierungen haben (siehe Rubrik „Unterstützungsangebote für Mülheimer Bürger*innen“).
Nützliche Links für Sie:
Wo finde ich Unterstützung bei der Umstellung meiner Wärmeversorgung?
Als Bürger*in der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen folgende Unterstützungsangebote für Sie bereit:
- Anlaufstelle #klima.an.der.ruhr im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, für kostenlose Beratungen rund um Themen wie Klimaschutzmaßnahmen, energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Photovoltaik (Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Kostenlose Energiesprechstunde der Stadt Mülheim an der Ruhr zu allen Themen der energetischen Gebäudesanierung und deren Förderung (jeden ersten Donnerstag im Monat von 8.30 bis 12.30 Uhr im Technischen Rathaus sowie 14 bis 16 Uhr als Onlineberatung)
- Wärmepumpen-Kampagne der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe rund um klimafreundliches Heizen mit Wärmepumpen im Bestand
- Fernwärmesprechstunde der medl GmbH (jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr im Technischen Rathaus)
- Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW, telefonisch, online oder vor Ort in der Beratungsstelle in der Leineweberstraße 54 in Mülheim
- Finden Sie regionale Fachleute (Energieberater*innen, Fachfirmen, Architekt*innen und Ingenieur*innen) mit der Expertensuche von ALTBAUNEU
Nähere Informationen finden Sie bei der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung
Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung bei der Umstellung meiner Wärmeversorgung?
Die Bundesregierung hat attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen, die sowohl für die Sanierung als auch für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden können. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
- Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundeförderung für effiziente Gebäude
Das Land NRW stellt über die Wohnbauförderung Mittel zur Verfügung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Förderung kommt nicht nur Wohnungsgesellschaften, die neue Mietwohnungen als geförderten Wohnraum realisieren, zugute, sondern auch privaten Hauseigentümer*innen. Über die Wohnbauförderung können unter anderem auch energetische Sanierungsmaßnahmen und die Umstellung von Heizungsanlagen durch zinsgünstige Darlehen finanziell unterstützt werden, wenn dadurch Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder das Klima nachhaltig geschützt wird. Informieren Sie sich dazu auf der städtischen Webseite.
Wie passt der Zeitraum für die Wärmeplanung zum Klimaneutralitätsziel 2035?
Mit dem Beschluss des Klimaneutralitätsziels 2035 hat der Rat der Stadt ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Abweichend von diesem Ziel wird in der Wärmeplanung der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2045 dargestellt. Das passiert aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Wärmeplanung. Es werden weiterhin Anstrengungen unternommen, bis zum Jahr 2035 eine möglichst hohe Treibhausgaseinsparung zu erreichen.