Alle Kommunen in Deutschland werden über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zur Erstellung einer Wärmeplanung verpflichtet. . Ziel des Bundes ist es, bei der Bereitstellung von Wärme für unsere Häuser und Wohnungen ab dem Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe, also ohne Öl und Gas, auszukommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen des Bundes mit dem Landeswärmeplanungsgesetz konkretisiert. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen. Die Stadt arbeitet dabei eng mit dem örtlichen Energiedienstleister, der medl GmbH, zusammen.  

Der Wärmeplan soll zeigen, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung Wärmeversorgung – also ohne Öl und ohne Gas – auf dem Mülheimer Stadtgebiet aussehen kann. Die lokalen Potenziale und Gegebenheiten sollen berücksichtigt und ganz ausgeschöpft werden, so beispielsweise die Möglichkeit an bestehende Wärmenetze anzuknüpfen oder neue auszubauen.

Schlussendlich wird es im gesamten Mülheimer Stadtgebiet Lösungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung geben, auch wenn nicht überall die gleichen Lösungsoptionen zur Verfügung stehen.

Wichtig: Der Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte. Eine Verpflichtung oder ein Zwang zum Ausbau bzw. die Nutzung einer bestimmten Heiztechnologie folgt daraus ausdrücklich nicht. Auch werden Versorgungsunternehmen zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet, eine bestimmte Versorgungsart an bestimmten Orten anzubieten. 

Ein erster Zwischenbericht zum Stand der Planung steht ab sofort hier auf der Internetseite der Stadt zum Download bereit.

Was ist die Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung folgt diesen gesetzlich vorgegebenen Schritten – Mülheim befindet sich aktuell bei Schritt 4 „Zielszenario“: 

1. Schritt: Eignungsprüfung, 2. Schritt: Bestandsanalyse, 3. Schritt: Potenzialanalyse, 4. Schritt: Zielszenario, 5. Schritt: Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete („Wärmeplan“), 6. Schritt: Entwicklung einer Umsetzungsstrategie
© Juno Imig | Stadt Mülheim an der Ruhr
Bausteine der Wärmeplanung

Das Ergebnis ist eine Karte, die für Mülheim an der Ruhr zeigt, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärmeversorgung bereitgestellt werden könnte, zum Beispiel als „Wärmenetzgebiet“ oder als „Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung“. Bis zum 30. Juni 2026 ist diese Karte zusammen mit dem Bericht zur Wärmeplanung vorzulegen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmeplanung ist alle fünf Jahre vorgesehen.

Im März 2025 sind bereits die Ergebnisse der Eignungsprüfung veröffentlicht worden. Mit der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse konnten nun zwei weitere Schritte weitgehend abgeschlossen werden, die nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht worden sind. Als nächster Schritt wird nun ein sogenanntes Zielszenario für Mülheim an der Ruhr entwickelt: In welchen Gebieten soll leitungsgebundene Fernwärme angeboten werden und wo sind individuelle Lösungen vorzusehen? Tendenziell wird es in dicht bebauten Innenstadtbereichen schwer, große Wärmepumpen zu installieren, um damit große Gebäude zu beheizen. Hier kann die Fernwärme eine gute Lösung sein. Dagegen ist die Fernwärme in locker bebauten Einfamilienhausgebieten wirtschaftlich nicht so einfach darstellbar, dafür ist dort vielleicht eine individuelle Lösung aus Wärmepumpe und Photovoltaik besser umsetzbar. 

Bei diesem Schritt der Planung – dem Zielszenario – wollen Stadtverwaltung und die medl GmbH alle Mülheimer*innen mitnehmen. Deswegen wird im Frühjahr 2026 ein Entwurf öffentlich vorgestellt und mit allen Interessierten darüber diskutiert.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

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© Sarah Henn | EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
Zwischenberichts zur Wärmeplanung

Der Zwischenbericht zur Wärmeplanung gibt einen Einblick in die Analyseergebnisse der ersten Erarbeitungsschritte. Diese dienen als Grundlage für die weiteren Planungen.