Alle Kommunen in Deutschland werden über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zur Erstellung einer Wärmeplanung verpflichtet. . Ziel des Bundes ist es, bei der Bereitstellung von Wärme für unsere Häuser und Wohnungen ab dem Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe, also ohne Öl und Gas, auszukommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen des Bundes mit dem Landeswärmeplanungsgesetz konkretisiert. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen. Die Stadt arbeitet dabei eng mit dem örtlichen Energiedienstleister, der medl GmbH, zusammen.
Der Wärmeplan soll zeigen, wie eine fossilfreie Wärmeversorgung Wärmeversorgung – also ohne Öl und ohne Gas – auf dem Mülheimer Stadtgebiet aussehen kann. Die lokalen Potenziale und Gegebenheiten sollen berücksichtigt und ganz ausgeschöpft werden, so beispielsweise die Möglichkeit an bestehende Wärmenetze anzuknüpfen oder neue auszubauen.
Schlussendlich wird es im gesamten Mülheimer Stadtgebiet Lösungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung geben, auch wenn nicht überall die gleichen Lösungsoptionen zur Verfügung stehen.
Wichtig: Der Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte. Eine Verpflichtung oder ein Zwang zum Ausbau bzw. die Nutzung einer bestimmten Heiztechnologie folgt daraus ausdrücklich nicht. Auch werden Versorgungsunternehmen zu keinem Zeitpunkt dazu verpflichtet, eine bestimmte Versorgungsart an bestimmten Orten anzubieten.
Ein erster Zwischenbericht zum Stand der Planung steht ab sofort hier auf der Internetseite der Stadt zum Download bereit.
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Was ist die Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung folgt diesen gesetzlich vorgegebenen Schritten – Mülheim befindet sich aktuell bei Schritt 4 „Zielszenario“:
Das Ergebnis ist eine Karte, die für Mülheim an der Ruhr zeigt, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärmeversorgung bereitgestellt werden könnte, zum Beispiel als „Wärmenetzgebiet“ oder als „Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung“. Bis zum 30. Juni 2026 ist diese Karte zusammen mit dem Bericht zur Wärmeplanung vorzulegen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmeplanung ist alle fünf Jahre vorgesehen.
Im März 2025 sind bereits die Ergebnisse der Eignungsprüfung veröffentlicht worden. Mit der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse konnten nun zwei weitere Schritte weitgehend abgeschlossen werden, die nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht worden sind. Als nächster Schritt wird nun ein sogenanntes Zielszenario für Mülheim an der Ruhr entwickelt: In welchen Gebieten soll leitungsgebundene Fernwärme angeboten werden und wo sind individuelle Lösungen vorzusehen? Tendenziell wird es in dicht bebauten Innenstadtbereichen schwer, große Wärmepumpen zu installieren, um damit große Gebäude zu beheizen. Hier kann die Fernwärme eine gute Lösung sein. Dagegen ist die Fernwärme in locker bebauten Einfamilienhausgebieten wirtschaftlich nicht so einfach darstellbar, dafür ist dort vielleicht eine individuelle Lösung aus Wärmepumpe und Photovoltaik besser umsetzbar.
Bei diesem Schritt der Planung – dem Zielszenario – wollen Stadtverwaltung und die medl GmbH alle Mülheimer*innen mitnehmen. Deswegen wird im Frühjahr 2026 ein Entwurf öffentlich vorgestellt und mit allen Interessierten darüber diskutiert.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um Leitplanken der Versorgung und Schwerpunkte des Ausbaus und Umbaus der Infrastruktur zu setzen. Der Wärmeplan für Mülheim bietet Orientierung, wo sich zukünftig welche Wärmeversorgung am wirtschaftlich sinnvollsten darstellen wird. Der Wärmeplan ersetzt aber keine individuelle Energieberatung. Unsicherheiten bezüglich Energiepreisen, Umsetzungskapazitäten und Fördermodalitäten bleiben auch mit einer noch so guten Wärmeplanung bestehen.
Was der Wärmeplan für Mülheim leisten kann:
- Strategie für eine sichere, wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung
- Priorisierung von Maßnahmen auf dem Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung
- Leitlinie für zukünftige Entwicklungs- und Planungsprozesse in Mülheim an der Ruhr
- Zielvorgabe für den Ausbau der Fernwärmenetze
- Aufzeigen von Potenzialen für eine erneuerbare Fernwärmeerzeugung
- Orientierung für den Stromnetzausbau
- Orientierung für Baufirmen, Bauinteressierte und Hauseigentümer*innen
- Orientierung für Wohnungsunternehmen sowie Wohnungs- und Hausverwaltungen
- Orientierung für Beratungsangebote der Stadt
Was der Wärmeplan für Mülheim nicht leisten kann:
- Ausbaugarantie für die dargestellten Wärmeversorgungsgebiete – weder für Fernwärme noch für Wasserstoff
- Anschluss- und/oder Termingarantien für Fern- und Nahwärmeanschlüsse
- Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene – die Wärmeplanung ersetzt keine Gebäudeenergieberatung!
- Endgültigkeit der Planung - der Wärmeplan wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet
Zum 30. Juni 2026 wird der erste Wärmeplan (nach Wärmeplanungsgesetz) für Mülheim vorliegen. Damit kommt die Stadt Mülheim an der Ruhr den Verpflichtungen des Wärmeplanungsgesetzes nach. Die Wärmeplanung ist damit an sich aber nicht abgeschlossen – spätestens alle fünf Jahre muss der Wärmeplan für Mülheim überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese sogenannte „Fortschreibung“ soll es ermöglichen, neue Erkenntnisse und sich verändernde Bedingungen vor Ort, aber auch auf Landes- und Bundesebene, zu berücksichtigen. So bleibt der Wärmeplan für Mülheim kein statisches Planwerk und bietet genug Möglichkeiten, flexibel auf neue Rahmenbedingungen zu reagieren.
Konkret werden alle Bestandteile des Wärmeplans regelmäßig überprüft. Das bedeutet, dass bei der Bestandsanalyse die bislang vorliegenden Daten geprüft werden. Neue Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse zu lokalen Potenzialen können in die Potenzialanalyse eingepflegt werden. Im Zielszenario werden dann die Wärmeversorgungsarten in den einzelnen Quartieren bei Bedarf angepasst oder, wenn es sich vorher um Prüfgebiete handelte, festgelegt. Zudem können in diesem Zusammenhang geplante und umzusetzende Maßnahmen aus dem Wärmeplan mit einem Monitoring-Konzept überwacht werden.
Aufgrund der aktuell geltenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene sind alle Kommunen dazu verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.
Ankündigungen rund um Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes auf Bundesebene ohne tatsächliche Änderung der Rechtssituation haben keinen Einfluss auf das kommunale Handeln. Die Stadt Mülheim an der Ruhr als planungsverantwortliche Stelle kommt ihrer Pflicht nach und wird den ersten Wärmeplan für Mülheim bis zum 30. Juni 2026 gemeinsam mit der medl GmbH als lokalen Versorger vorlegen müssen.
Mit der Wärmeplanung wird der vor Ort kosteneffizienteste und praktikabelste Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung aufgezeigt. Für die Stadt Mülheim an der Ruhr stellt die Wärmeplanung ein Instrument dar, das Orientierung bei der koordinierten und effizienten Umstellung der Mülheimer Wärmeversorgung bietet.
Nützliche Links für Sie:
In der Online-Karte für Mülheim an der Ruhr können Sie einsehen, ob sich der Bereich, in dem sich Ihr Gebäude befindet, für eine zentrale Versorgung über Wärmenetze eignet.
Wichtig: Der Wärmeplan gibt nur eine erste Orientierung und ersetzt keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung. Bitte kontaktieren Sie den Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens, wenn Sie aktuell vor einem Heizungstausch stehen oder diesen vorzeitig planen möchten. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet ebenfalls kostenlose Energieberatungsangebote an, die Ihnen bei der Planung und Wahl Ihrer zukünftigen Heizungsanlage zugutekommen können.
Ihr Gebäude befindet sich in einem „Dezentralen Eignungsgebiet“?
Es ist anzunehmen, dass für dieses Gebiet perspektivisch keine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz geplant wird. Das bedeutet nicht, dass Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude ohne Wärme bleibt! Andere, dezentrale Heizlösungen sind in Ihrem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kosteneffizienter und daher besser geeignet als eine gemeinsame zentrale Wärmeversorgung mehrerer Häuser. Der Stromnetzbetreiber Westnetz wird mit seinem Netzausbau dafür Sorge tragen, dass in den dezentralen Wärmeversorgungsgebieten ausreichend elektrische Energie für die Nutzung von Wärmepumpen zur Verfügung stehen wird.
Der Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für Dezentrale Eignungsgebiete Aussagen darüber treffen, welche umweltfreundliche und kosteneffiziente Lösung stattdessen in Betracht kommen könnte. Die Aussagen des Wärmeplans entfalten keine Pflicht zum Heizungstausch.
Auch ist es in einem Dezentralen Eignungsgebiet weiterhin möglich, über das Netz der medl GmbH Erdgas zu beziehen. Ein Rückbau des Gasnetzes ist vor dem Jahr 2045 nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.
Ihr Gebäude befindet sich nicht in einem „Dezentralen Eignungsgebiet“?
Der Wärmeplan für Mülheim an der Ruhr wird für dieses Gebiet untersuchen, inwiefern der (Aus-)Bau einer zentralen Versorgung über ein Wärmenetz wahrscheinlich ist. Hierzu werden Abnahmestrukturen und nutzbare Energiequellen berücksichtigt.
Diese Untersuchungen stellen keine Ausbaugarantie für Wärmenetze dar. Die Bereitstellung von Energieinfrastrukturen liegt in der Verantwortung potenzieller Wärmedienstleister und nicht in der Verantwortung der Wärmeplanung. Anschluss- und/oder Termingarantien für Wärmenetzanschlüsse können daher ebenso wenig ausgesprochen werden. Sollte es zu einem Wärmenetzausbau kommen, sind hiermit auch nicht unmittelbar Anschluss- und Benutzungszwänge verbunden.
Dennoch wird bereits im Erstellungsprozess der Wärmeplanung ein Austausch mit den relevanten und verantwortlichen Beteiligten (zum Beispiel Industrie- und Wohnungsunternehmen) angestrebt, um entsprechende Umsetzungsstrategien und vertiefende Detailuntersuchungen vorzubereiten.
In einem Gebiet, das nicht als Dezentrales Eignungsgebiet eingestuft worden ist, kann weiterhin Erdgas über das Netz der medl GmbH bezogen werden. Ein Rückbau des Gasnetzes vor dem Jahr 2045 ist nicht vorgesehen. Die Kombination mit erneuerbaren Energien wird erst dann notwendig, wenn jetzige Heizungen irreparabel defekt sind.
Wichtig: Sind Sie heute bereits mit Ihrem Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern – die medl GmbH als Wärmenetzbetreiber ist in der Verantwortung, diese Wärmenetze perspektivisch aus erneuerbaren Energien zu speisen.
Mit der Wärmeplanung wird ein Grundbaustein für den Umbau der lokalen Wärmeversorgung in Mülheim gelegt. Konkrete Vorgaben werden allerdings im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemacht. Hier finden Eigentümer*innen die wichtigsten Informationen, die beim Heizungsaustausch beachtet werden müssen:
- Eigentümer*innen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bestehende funktionierende Heizungen auszutauschen. Heizungen, die nach dem 1. Januar 1991 und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut worden sind, dürfen genutzt werden – und zwar bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044. Es braucht keinen Austausch, wenn die Heizung durch Reparatur wieder funktionsfähig gemacht werden kann.
- Kommt es zum irreparablen Defekt der Heizungsanlage und muss diese ausgetauscht werden, gibt es verschiedene Übergangsfristen, die zu beachten sind:
- Wird die Heizung noch vor dem 1. Juli 2026 ausgetauscht, darf eine Erdgas- oder Ölheizung eingebaut werden. Wichtig dabei: Sie müssen von einer Energieberatungsstelle (zum Beispiel Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens) über die zukünftige Rolle von Erdgas und Erdöl aufgeklärt werden und es gilt die sogenannte “Beimischungspflicht”: Die Wärme Ihrer Heizungsanlage muss über die Jahre hinweg zu immer größer werdenden Anteilen aus erneuerbaren Energien stammen (2029: 15 Prozent, 2035: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent).
- Wird die Heizung am oder nach dem 1. Juli 2026 ausgetauscht, darf eine Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Die Vielfalt ist groß und reicht von einer Wärmepumpe bis hin zu einer durch Solarthermie unterstützten Hybridanlage.
- Zur Bedeutung von Wasserstoff: Hinsichtlich der Verfügbarkeit wird der Einsatz von Wasserstoff für die Wärmeversorgung von Gebäuden allgemein kritisch betrachtet und ist primär für industrielle Hochtemperaturprozesse und bestimmte Anwendungen im Verkehrssektor vorgesehen. Daher wird die Erfüllung der Beimischungspflicht über Wärme aus Biomasse und nicht über Wasserstoff erfolgen. Bereits eingebaute H2-ready Heizungen dürfen weiter genutzt werden, müssen aber auch die Beimischungspflicht erfüllen (2029: 15 Prozent, 2035: 30 Prozent, 2040: 60 Prozent), da die künftige Versorgung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht über ein Wasserstoffnetz erfolgen kann.
- Es bestehen viele Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für den Heizungsaustausch. Nehmen Sie Kontakt zu dem Heizungsbaubetrieb Ihres Vertrauens auf, um sich angemessen beraten zu lassen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet ebenfalls kostenlose Energieberatungsangebote an, die Ihnen bei der Planung und Wahl Ihrer zukünftigen Heizungsanlage zugutekommen können (siehe Rubrik „Unterstützungsangebote für Mülheimer Bürger*innen“).
Nützliche Links für Sie:
Auch für Mieter*innen bringt die Wärmeplanung Veränderungen mit sich – allerdings bestehen keine direkten Pflichten zum Heizungstausch. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die für Sie als Mieter*in wichtig sind:
- Mieter*innen sind nicht selbst verpflichtet, eine Heizung auszutauschen oder Investitionen vorzunehmen. Dafür ist der*die Eigentümer*in verantwortlich.
- Wird eine Heizungsanlage modernisiert, können die anfallenden Kosten auf Mieter*innen umgelegt werden. Hierfür gelten gesetzliche Obergrenzen und Regelungen: Die Miete darf nach einem Heizungstausch maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Mieter*innen haben ein Recht darauf, darüber vorab informiert zu werden und können sich beraten lassen.
- Die Wärmewende wirkt sich langfristig auf die Heizkosten aus. Zum Beispiel können erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie etc.) in der Zukunft zu stabileren Kosten führen. Kurzfristig kann es aber auch zu Anpassungen der Nebenkosten kommen.
- Energiepreise unterschiedlicher Energieträger sind aus Verbraucherperspektive oft schwer zu vergleichen, da die Bemessungsgrößen (zum Beispiel Liter Heizöl und Kilowattstunde Erdgas) variieren. Auch Kilowattstundenpreise können nicht einfach gegeneinandergestellt werden, da beispielsweise Wärmepumpen weniger Kilowattstunden Strom für die gleiche Wärmebereitstellung benötigen als zum Beispiel eine Gasheizung Kilowattstunden Gas. Auch die Belieferung mit Fernwärme erfordert weniger Kilowattstunden bei gleicher Nutzwärme als die dezentrale Verbrennung von Erdgas oder Heizöl.
- Auch Mieter*innen können die kostenlosen Energieberatungsangebote der Stadt Mülheim an der Ruhr nutzen – zum Beispiel um Tipps zum Energiesparen im Alltag zu bekommen oder zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sie bei Modernisierungen haben (siehe Rubrik „Unterstützungsangebote für Mülheimer Bürger*innen“).
Nützliche Links für Sie:
Als Bürger*in der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen folgende Unterstützungsangebote für Sie bereit:
- Anlaufstelle #klima.an.der.ruhr im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, für kostenlose Beratungen rund um Themen wie Klimaschutzmaßnahmen, energetische Sanierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Photovoltaik (Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Kostenlose Energiesprechstunde der Stadt Mülheim an der Ruhr zu allen Themen der energetischen Gebäudesanierung und deren Förderung (jeden ersten Donnerstag im Monat von 8.30 bis 12.30 Uhr im Technischen Rathaus sowie 14 bis 16 Uhr als Onlineberatung)
- Wärmepumpen-Kampagne der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe rund um klimafreundliches Heizen mit Wärmepumpen im Bestand
- Fernwärmesprechstunde der medl GmbH (jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr im Technischen Rathaus)
- Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW, telefonisch, online oder vor Ort in der Beratungsstelle in der Leineweberstraße 54 in Mülheim
- Finden Sie regionale Fachleute (Energieberater*innen, Fachfirmen, Architekt*innen und Ingenieur*innen) mit der Expertensuche von ALTBAUNEU
Nähere Informationen finden Sie bei der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Bundesregierung hat attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen, die sowohl für die Sanierung als auch für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden können. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
- Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bundeförderung für effiziente Gebäude
Das Land NRW stellt über die Wohnbauförderung Mittel zur Verfügung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Förderung kommt nicht nur Wohnungsgesellschaften, die neue Mietwohnungen als geförderten Wohnraum realisieren, zugute, sondern auch privaten Hauseigentümer*innen. Über die Wohnbauförderung können unter anderem auch energetische Sanierungsmaßnahmen und die Umstellung von Heizungsanlagen durch zinsgünstige Darlehen finanziell unterstützt werden, wenn dadurch Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder das Klima nachhaltig geschützt wird. Informieren Sie sich dazu auf der städtischen Webseite.