Wenn Sie ein privates Grundstück mit einem Kraftfahrzeug erreichen möchten, müssen Sie in der Regel eine öffentliche Verkehrsfläche überqueren. Dies gilt als Nutzung über den üblichen Gebrauch hinaus. Für eine solche Grundstückszufahrt ist ein Antrag beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau der Stadt Mülheim an der Ruhr erforderlich.

Unterlagen

  • Antrag (siehe Dokument)
  • Skizze der Grundstückssituation mit geplantem Zufahrtsbereich

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem individuellen Aufwand. Sie sind in voller Höhe von den Antragstellenden zu tragen.

  • Bearbeitungsgebühr des Amts für Verkehrswesen und Tiefbau (Pauschale) in Höhe von 150 Euro
  • Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrt (Bordsteinabsenkung, Pflasterung und mehr)
  • Eventuell Kosten für die Veränderung der Straßeneinrichtungen (Laternen, Schilder oder Ähnliches)

Der Antrag selbst ist kostenlos.

Ablauf

Senden Sie den Antrag zusammen mit der Skizze an das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Jörg Zinn, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr. Dort wird er geprüft und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genehmigt. Die Antragstellenden beauftragen nach Erhalt der Genehmigung eine zugelassene Straßenbaufirma.

Ansprechpartner
Jörg Zinn
Position
Grundstückszufahrten
Address
Hans-Böckler-Platz 5
45468
Mülheim an der Ruhr
Raum
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