Stadtwappen der Stadt Mülheim an der Ruhr
© Stadt Mülheim an der Ruhr

Entstehung des Hoheitszeichens

Das im Jahr 1880 eingeführte Wappen basiert auf einer Vorlage des steinernen Wappens am Hochschloss von Broich, das einst Wilhelm Wyrich von Daun Graf zu Falkenstein dort anbringen ließ. Es setzt sich aus den einzelnen Hoheitszeichen der sechs in Broich vertretenen Herrschaften zusammen. Eine Zuordnung der Wappen zu den einzelnen Herrschaften kann der Datei unten im Download-Bereich entnommen werden.

In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde das Wappen immer wieder in neuen Varianten dargestellt. Abgesehen von den zahlreichen Darstellungsformen wurde als einzige Ergänzung die ehemalige Adelskrone durch eine symbolisierte Stadtmauer ersetzt.

Die letzte gestalterische Änderung des Stadtwappen erfolgte im Jahr 1938. Der Mülheimer Künstler Daniel Traub entwarf eine neue Variante des Stadtwappens in direkter Anlehnung an das steinerne Wappen am Hochschloss Broich. Diese Version des Hoheitszeichens hat sich bis heute durchgesetzt.

Weitere Informationen zur Historie des Stadtwappens bietet das vom Stadtarchiv veröffentlichte Mülheimer Zeitzeichen.

Genehmigungspflichtige Verwendung des Stadtwappens

Die Verwendung des Hoheitszeichens ist gesetzlich geschützt und grundsätzlich zunächst nur für städtische Angelegenheiten vorgesehen. In einzelnen Fällen kann jedoch seitens der Stadt auch die Verwendung des Stadtwappens für private Zwecke genehmigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass ein formloser schriftlicher Antrag (per Post oder E-Mail) beim Rats- und Rechtsamt eingeht.

Downloads

Zuordnung der Wappen zu den einzelnen Herrschaften

Freie Verwendung der Wappenzeichen 

Um auch Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Verbundenheit mit der Stadt Mülheim an der Ruhr auszudrücken, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 die Neueinführung von Wappenzeichen in den Richtlinien über die Verwendung des Stadtwappens beschlossen.

Die Wappenzeichen stellen das Stadtwappen in einer abgewandelten Form dar und haben somit nicht den hoheitlich geschützten Stellenwert des Stadtwappens.

Die Wappenzeichen können somit kostenlos, genehmigungsfrei und mit unbeschränktem Reproduktionsrecht heruntergeladen und in der abgebildeten Form verwendet werden. Der Verwendungszweck darf weder diskriminierend, kriminell, sittenwidrig, jugendgefährdend noch geeignet sein, das Ansehen der Stadt Mülheim an der Ruhr oder ihrer Repräsentant*innen zu beeinträchtigen.

Die entsprechenden Grafikdateien können über die nachfolgenden Links abgerufen werden:

Klicken Sie anschließend, zum Speichern der JPG-Datei, mit der rechten Maustaste auf das angezeigte Bild und wählen Sie den Punkt "Grafik speichern unter" aus, um die Datei am gewünschten Speicherort zu hinterlegen. Sollten Sie ein anderes Dateiformat benötigen, wenden Sie sich bitte an das Rats- und Rechtsamt (Jutta Henning).

Downloads

Richtlinien über die Verwendung des Stadtwappens für außeramtliche Zwecke
Wappenzeichen
© Stadt Mülheim an der Ruhr
Wappenzeichen_quadratisch
© Stadt Mülheim an der Ruhr