
Was gehört zu den Aufgaben eines Oberbürgermeisters?
Die Bürger*innen in den kreisfreien Städten werden laut Gemeindeordnung NRW durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten. Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters ist durch die direkte Wahl der Bürger*innen automatisch zeitlich auf fünf Jahre begrenzt. Der Oberbürgermeister ist ein sogenannter Wahlbeamter, seine Rechte und Pflichten regelt die Gemeindeordnung NRW.
Leiter der Stadtverwaltung
Als Oberbürgermeister bin ich Leiter der Stadtverwaltung. das heißt ich entscheide über die innere Organisation und verteile „die Geschäfte“ der Verwaltung. Ich bin damit der oberster Vorgesetzter der rund 3.300 städtischen Mitarbeiter*innen. Unterstützt werde ich in meiner Leitungsaufgabe durch den Verwaltungsvorstand, der aus dem Stadtdirektor, dem Stadtkämmerer und drei weiteren Beigeordneten besteht.
Gemeinsam mit der Fachverwaltung erarbeite ich Pläne, wie sich Mülheim künftig entwickeln soll, und speise diese über Vorlagen in die politische Debatte in Stadtrat und Bezirksvertretungen ein. In der Öffentlichkeit informiere ich über die Arbeit der Verwaltung und beziehe inhaltliche Position zu wichtigen Themen. Als Verwaltungschef trage ich die Verantwortung dafür, dass Beschlüsse des Stadtrates und der Bezirksvertretungen vorbereitet und von den Mitarbeiter*innen umgesetzt werden. Zudem kann ich das Rechnungsprüfungsamt als unabhängige Kontrollstelle beauftragen, Vorgänge in der Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
Als Oberbürgermeister direkt zugeordnet sind mir im Dezernat I „Repräsentation, Zentrale Verwaltungsteuerung“:
Referat I mit
- Büro für Chancengleichheit
- Gleichstellungsstelle
- Anlaufstelle für Alleinerziehende
- Antidiskriminierungsstelle
- Geschäftsstelle Verwaltungsvorstand
- Pressestelle mit Online-Kommunikation und Social Media
- Repräsentation und Ehrungen
- Sicherheitstechnischer Dienst
- Städtepartnerschaften und Europaangelegenheiten
- Stiftungsverwaltung
Personal- und Organisationsamt
Rechnungsprüfungsamt
Vorsitzender des Rates der Stadt
Durch meine Wahl zum Oberbürgermeister bin ich Vorsitzender des Stadtrates und des Hauptausschusses. Ich berufe den Stadtrat ein, schlage eine Tagesordnung vor und leite die Sitzungen. In der Sitzung beantworte ich Anfragen und beziehe gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand Stellung zu politischen Anträgen der Ratsmitglieder.
In der Ratssitzung habe ich ein Stimmrecht und kann an den Abstimmungen teilnehmen, sofern die Gemeindeordnung dies nicht ausdrücklich ausschließt. Zudem habe ich ein Widerspruchsrecht und eine Beanstandungspflicht, um den Rat zur Selbstkontrolle anzuregen. Ich muss einem Ratsbeschluss widersprechen, wenn dieser gegen geltendes Recht verstößt. Vom Land NRW erteilte Weisungen muss ich als Oberbürgermeister ausführen.
Wenn Sie sich über die Entscheidungen des Rats der Stadt und des Hauptausschusses informieren möchte, empfehle ich Ihnen einen Blick ins Bürgerinformationssystem. Die Sitzungen des Rats der Stadt sind öffentlich. Nehmen Sie gerne auf der Besuchertribüne im Ratssaal im Historischen Rathaus Platz! Hier gibt es eine Kalenderübersicht mit den Sitzungsterminen.
Erster Repräsentant der Stadt
Als Oberbürgermeister repräsentiere ich die Stadt in der Öffentlichkeit, gegenüber Bundes- und Landesbehörden und anderen Institutionen. Ich bin erster Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Kultur und kann Vereinbarungen und Verträge unterschreiben, die für die Stadt verbindlich sind.
Als Oberbürgermeister besuche ich stadtweit viele Veranstaltungen, eröffne Feste und halte Grußworte und Reden auf Empfängen. Aufgrund der vielen Terminanfragen werde ich bei dieser Aufgabe von den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen Markus Püll und Ann-Kathrin Allekotte unterstützt. Zu meiner Arbeit gehört auch die Verleihung der Ehrenringe und der Ehrenspangen der Stadt Mülheim an der Ruhr und anderer Auszeichnungen an Menschen, die sich in außergewöhnlichem Maße für unsere Stadt eingesetzt haben.
In meiner Funktion als Oberbürgermeister bin ich zudem in verschiedenen Aufsichtsräten, Ausschüssen und Beiräten vertreten. Hier sehe ich meine Aufgabe darin, die Interessen der Mülheimer Bürger*innen aktiv zu vertreten. Einen Überblick über meine Gremientätigkeiten finden Sie hier.
Verwaltungsvorstand
Mir zur Seite stehen der Stadtdirektor, der Stadtkämmerer und drei weitere Beigeordnete, gemeinsam bilden wir den Verwaltungsvorstand. Zusammen erarbeiten wir die Planung von besonders bedeutsamen Vorhaben in der Stadt.
