Kurzbiografie Marc Buchholz
Geboren am 10. März 1968, verheiratet und Vater zweier Kinder, wohnhaft in Duisburg.
Hier finden Sie meinen Lebenslauf:
Amt innerhalb der Stadt Mülheim an der Ruhr
- seit 7. Oktober 2020: Oberbürgermeister in Mülheim an der Ruhr
- von 1. April 2019 bis 6. Oktober 2020: Beigeordneter Dezernat V für Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur in Mülheim an der Ruhr
Amt innerhalb der Stadtverwaltung Kevelaer
- 2013: Wiederwahl zum Beigeordneten
- 2009: Erster Beigeordneter der Stadt Kevelaer für die Fachbereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales
- 2005: Wahl zum allgemeinen Beigeordneten der Stadt Kevelaer mit den Bereichen Schule und Sport, Jugend, Soziales, Ordnung und Bürgerservice
Amt innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf
- 2005: Wahl zum Geschäftsführer des Zweckverbandes Naherholungsgebiet Unterbacher See
- 2002: CDU-Fraktionsgeschäftsführer
- 2001: Einstellung im gehobenen Dienst der Stadt Düsseldorf
Tätigkeiten innerhalb der Bundesagentur für Arbeit
- 1997: Aufbau einer Vermittlungsagentur in Kooperation mit der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg
- 1996: Übernahme der Vermittlungsagentur der BA „City-Büro“
- 1992: Arbeitsvermittler für Fach- und Führungskräfte
Vor- und Ausbildung / Studium
- 2011 bis 2013:
Hochschule Niederrhein berufsbegleitendes Studium Sozialmanagement – Masterabschluss - 1989 bis 1992:
Fachhochschule Mannheim
Diplomprüfung für den gehobenen Dienst in der Bundesagentur für Arbeit - 1987:
Abtei-Gymnasium Duisburg-Hamborn
Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife
Übersicht Gremien
Ich sitze in verschiedenen Aufsichtsräten, Ausschüssen und Beiräten. Hier sehe ich meine Aufgabe darin, die Interessen der Mülheimer Bürger und Bürgerinnen aktiv zu vertreten. Für meine Arbeit in den Aufsichtsräten erhalte ich Zahlungen in unterschiedlicher Höhe. Die Beträge führe ich entsprechend der gesetzlichen Grundlage in NRW vollständig an die Stadt Mülheim an der Ruhr ab. Die Gelder fließen also in den städtischen Haushalt und kommen so den Mülheimern und Mülheimerinnen zugute.
Einen Überblick über meine Gremientätigkeiten finden Sie hier:
| Gremientätigkeiten, die dem Hauptamt zugeordnet sind | Gremientätigkeiten, die nicht dem Hauptamt zugeordnet sind |
| FEM GmbH | RWE AG |
| RWW mbH | Aufsichtsrat Westenergie AG |
| MST GmbH | Regionalbeirat Rhein Ruhr der Westenergie AG |
| Medl GmbH | |
| BHM GmbH |
Übersicht Nebeneinkünfte
Für die Einkünfte aus Gremientätigkeiten, die nicht dem Hauptamt zuzuordnen sind, besteht eine Abführungspflicht lt. § 13 NtV NRW nur dann, wenn es sich um Nebeneinnahmen aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst handelt und die jeweils gültige Höchstgrenze (im Jahr 2025 in Höhe von 11.563,53 €) insgesamt überschritten würde. Dies war 2025 nicht der Fall.
Die Nebentätigkeiten im Regionalbeirat Rhein-Ruhr der Westenergie AG und im Beirat der RWE AG wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 09.12.2022 als Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst eingestuft. Die Einnahmen von insgesamt 8.400,- Euro liegen unterhalb der Höchstgrenze des § 13 NtV NRW und sind daher nicht abführungspflichtig.
Die Nebeneinnahmen werden von mir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben versteuert.
Einen Überblick über meine Nebeneinkünfte finden Sie hier.