Blick von der Zuschauertribüne auf den voll besetzten Ratssaal
© Helena Grebe | Stadt Mülheim an der Ruhr
Blick von der Zuschauertribüne auf den voll besetzten Ratssaal

Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördern das Wohl der Einwohner*innen in freier Selbstverwaltung durch ihre von den Bürger*innen direkt gewählten Organe. Das sind in Mül­heim der Rat der Stadt, der*die Oberbürgermeister*in und die Bezirksvertretungen.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln der Stadt Mülheim an der Ruhr, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Gemeindeordnung legt fest, wie sich unsere Stadt im Zusammenspiel der politischen Kräfte vor Ort, der Verwaltung, der kommunalen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) und dem Land Nordrhein-Westfalen organisiert. Dazu regelt die Gemeindeordnung die Aufgaben des*der Oberbürgermeister*in, des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates. Sie bestimmt weiterhin, wel­che Rechte und Pflichten die Mitglieder der Gremien haben. Außerdem bietet die Gemeindeordnung Möglichkeiten, sich über Anregungen, Beschwerden, Einwohner*innenanträge, Bürger*innenbe­gehren und -entscheide direkt an den politischen Prozessen der Willensbildung in der Gemeinde zu beteiligen.

Die Vor­schriften der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt präzisieren und ergänzen die Regelungen der Gemeindeordnung.

Zur Gemeindeordnung und zu weiteren gesetzlichen Grundlagen gibt es oftmals umfangreiche Kommentierungen, die jedoch aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht veröffentlicht werden dürfen. Entsprechende Materialien stehen Ihnen bei Interesse in der Stadtbibliothek zur Verfügung.

Downloads

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr