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online beantragen
> im Serviceportal <
Jederzeit verfügbar, ohne Gang zur Behörde und mit geringeren Gebühren.
In wenigen Schritten sofort erledigt. Voraussetzungen und Details werden in unserem Serviceportal erläutert...
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persönlich beantragen
> nur mit Termin <
Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.
Details und weiterführende Informationen zur KFZ- Außerbetriebsetzung folgen hier unten im Text:
Wenn Sie persönlich ein Fahrzeug nach Mülheim unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ummelden wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Alternativ besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, ein Mülheimer Kennzeichen zu beantragen.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
- eVB-Nummer nur dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung etwas ändert oder wenn Sie noch im Besitz "alter Papiere" sind
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief), wenn ein Halter*innenwechsel stattfindet
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins, die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I reichen grundsätzlich aus
- Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
Gebühren
- 23,60 Euro (ohne Halter*innenwechsel)
- 26,20 Euro (mit Halter*innenwechsel)