online beantragen
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Jederzeit verfügbar, ohne Gang zur Behörde und mit geringeren Gebühren.
In wenigen Schritten sofort erledigt. Voraussetzungen und Details werden in unserem Serviceportal erläutert...
persönlich beantragen
> nur mit Termin <
Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.
Details und weiterführende Informationen zur KFZ- Zulassung folgen hier unten im Text:
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch ausschließlich für die Dauer eines Tages erfolgen. Es ist hierbei nicht notwendig, Kennzeichen mit Siegelplaketten zu versehen, wie es bei anderen Zulassungsvorgängen notwendig ist.
Das Fahrzeug gilt am Ende des des Tages der Zulassung automatisch als abgemeldet.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
- Zulassungsbescheinigung II mit sogenannter "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COC-Bescheinigung)
- Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
- Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (kann im Bürgeramt erstellt werden).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden. Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
Gebühren
- 45,90 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Bitte beachten Sie, dass für die Tageszulassung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.