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persönlich beantragen

> nur mit Termin <

Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.

Details und weiterführende Informationen zur Namensänderung folgen hier unten im Text:

Wenn sich Ihre persönlichen Daten (Name oder Adresse) geändert haben, sind Sie als Mülheimer Fahrzeughalter*in verpflichtet, Ihre Fahrzeugdokumente umgehend auf den neuesten Stand zu bringen.

Diese Änderung sollte auch in Ihrem eigenen Interesse liegen, denn beispielsweise bei Feststellungen der Halter*innen nach einem Unfall können gerade die persönlichen Daten von größter Wichtigkeit sein.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen*der Prokuristin,
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
  • nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus und
  • bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie die Vorlage beider Ausweise (antragstellende und bevollmächtigte Person) erforderlich. 

Gebühren

  • 10,80 Euro Adressänderung mit altem Fahrzeugschein
  • 19,70 Euro Namensänderung mit altem Fahrzeugschein und -brief
  • 11,70 Euro Namensänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I und II
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)