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persönlich beantragen

> nur mit Termin <

Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.

Details und weiterführende Informationen zur Ersatzausfertigung einer ZB I folgen hier unten im Text:

Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief nur dann, wenn Sie noch im Besitz des alten Briefes sind (das heißt, Sie haben ihre Fahrzeugpapiere vor dem Verlust des Fahrzeugscheines noch nicht in die neue Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II umgetauscht)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
  • Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können
  • Eidesstattliche Versicherung der Halterin oder des Halters (kann bei persönlicher Vorsprache auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
  • Nur bei Diebstahl: Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann ist keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)

Gebühren

  • 11,70 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  •   5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung