In gesetzlich eng begrenzten Fällen kann ein einmal bestehender Vor- oder Familienname geändert werden, wenn "wichtige Gründe" im Ausnahmefall die Änderung rechtfertigen.
Es sollte immer ein Vorgespräch geführt werden. Das Gespräch ist natürlich kostenlos. Hierfür vereinbaren Sie bitte beim Standesamt einen Termin.
Gebühren
Die Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.