drei E-Scooter vor dem Cafè Perfetto
© Online-Redaktion - Referat I - Sarah George | Stadt Mülheim an der Ruhr

Seit dem 1. März 2021 gibt es auch in Mülheim die Möglichkeit, sich E-Scooter auszuleihen. Es gibt eine wechselnde Anzahl von Anbietern. Die für den Betrieb notwendigen Sondernutzungserlaubnisse werden jeweils für ein Kalenderjahr erteilt.

Pro E-Scooter wird eine Sondernutzungsgebühr von 30 EURO pro Jahr erhoben. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr für die Genehmigung.

In Mülheim erfolgt der Betrieb teilstationär. Im Stadtzentrum und in den Stadteilzentren sowie in besonderen Bereichen dürfen E-Scooter nur an speziellen Stationen ge- und entmietet werden. Das sorgt für mehr Ordnung in diesen von allen Verkehrsarten hochfrequentierten Bereichen. Eine Übersicht zu den aktuellen Stationen finden Sie hier.

Im übrigen Stadtgebiet gilt Free-Floating. Damit ist das stationsungebundene Abstellen im öffentlichen Raum im nach der Straßenverkehrsordnung erlaubten Rahmen gemeint. Natürlich gibt es auch Sperrzonen (zum Beispiel die MüGa), in den E-Scooter gar nicht entmietet und abgestellt werden dürfen.

Aktuell gibt es in Mülheim für alle Anbieter zusammen eine Obergrenze von 1.000 E-Scootern. 

Nicht immer werden E-Scooter ordentlich und ohne andere zu behindern abgestellt. Wenn Sie einen unsachgemäß abgestellten E-Scooter melden wollen, können Sie dies unter ordnungsamt-leitstelle@muelheim-ruhr.de tun.