Verwarnungsgeldverfahren

Das Verwarnungsgeldverfahren ist ein Verfahren zur schnellen und zügigen Erledigung von nicht schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten. Es kommt insbesondere bei Halt- und Parkverstößen sowie bei kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anwendung. 

Ziel ist es, die Durchführung eines Bußgeldverfahrens mit "förmlichem" Bescheid und damit die Erhebung zusätzlicher Kosten zu vermeiden.

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Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld formgerecht, das heißt unter Angabe des richtigen Verwendungszwecks (z.B. Kassenzeichen) und fristgerecht, das heißt innerhalb der im Bescheid genannten Frist, bei der zuständigen Behörde eingezahlt haben.

Bußgeldverfahren

Ist der begangene Verstoß nicht mehr geringfügig, wird dieser mit einer Geldbuße ab 60 Euro geahndet. In diesem Fall wird sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet, die Möglichkeit das Verfahren durch die Zahlung der reinen Geldbuße abzuschließen ist nicht möglich.

Zu Beginn des Verfahrens erhalten Sie zunächst eine Anhörung, mit der Ihnen die Möglichkeit gegeben wird sich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Es steht Ihnen frei, Angaben zur Sache mitzuteilen. In jedem Fall besteht jedoch die Pflicht, Ihre Personalien wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

Fragen und Antworten rund um das Thema Zahlungen

Eine abgebildete Hand die Geldscheine festhält.
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