Rechtliche Hinweise für Foto- und Videoaufnahmen
Tag der offenen Tür am 05.09.2026
1. Verantwortlicher
Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208 / 455 0
E-Mail: info@muelheim-ruhr.de
2. Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten
Der/die Datenschutzbeauftragte der Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: datenschutz@muelheim-ruhr.de
3. Gegenstand der Verarbeitung
Im Rahmen des Tags der offenen Tür am 05.09.2026 werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Dabei können Bildnisse von Besucherinnen und Besuchern, Mitwirkenden und Gästen verarbeitet werden. Bei Videoaufnahmen kann, sofern technisch vorgesehen, auch Ton verarbeitet werden. Aus dem Aufnahmezusammenhang können sich ferner Angaben über Ort, Zeitpunkt sowie die Teilnahme an einer Vorführung oder Programmsituation ergeben.
4. Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, insbesondere für eine angemessene kommunale Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation der Tätigkeit der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr. Die Aufnahmen werden verarbeitet, um den Tag der offenen Tür und das Jubiläum zu dokumentieren sowie über die Aufgaben, Tätigkeiten und das Engagement der Feuerwehr zu informieren. Hierzu können ausgewählte Aufnahmen insbesondere auf den Internetseiten der Stadt und der Feuerwehr, in Pressemitteilungen, kommunalen Publikationen sowie auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
5. Rechtsgrundlagen
Die Anfertigung und Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I e DSGVO in Verbindung mit § 3 DSG NRW sowie – für den nicht hoheitlichen Bereich – nach Art. 6 I f DSGVO, da das Interesse an der Aufzeichnung der Veranstaltung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt, im Rahmen größerer Veranstaltungen die betroffenen Personen vernünftigerweise mit der die Herstellung und sonstigen Verarbeitung von Bildnissen zu den konkreten Zwecken rechnen können (vgl. Erwägungsgrund 47 DSGVO) und einzelne Personen im Publikum zumeist nur als Zuschauer in einer Gruppe aufgezeichnet werden.
6. Empfängerinnen und Empfänger der Daten
Innerhalb der verantwortlichen Stelle erhalten nur diejenigen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen Zugriff auf die Aufnahmen, die diesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Teilweise bedient sich die Stadt zudem externer Dienstleistender, die Daten in ihrem Auftrag verarbeiten. Die Dienstleistenden kommen zum Beispiel aus den Bereichen IT und Telekommunikation, Druck und Versand. Durch Veröffentlichungen können die Aufnahmen insbesondere folgenden Empfängern zugänglich werden:
- Leserinnen und Leser von Printmedien;
- Besucherinnen und Besucher kommunaler oder feuerwehrbezogener Websites;
- Nutzerinnen und Nutzer der konkret benannten Social-Media-Plattformen;
- Presse- und Medienvertreter, soweit Aufnahmen im Rahmen von Pressearbeit bereitgestellt werden.
Bei Veröffentlichungen im Internet können die Aufnahmen weltweit abgerufen, gespeichert, kopiert, weiterverbreitet und mit anderen Informationen verknüpft werden. Auf eine spätere Verarbeitung durch Dritte hat die verantwortliche Stelle nur begrenzten Einfluss.
7. Datenübermittlung in Drittländer
Bei einer Veröffentlichung auf Internetseiten oder in sozialen Netzwerken kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere, soweit die Betreiber der eingesetzten Plattformen Daten in Drittländern verarbeiten. Die konkrete Drittlandverarbeitung richtet sich nach den von der jeweiligen Plattform angebotenen Diensten und den hierfür geltenden Datenschutzinformationen.
8. Dauer der Speicherung
Nicht benötigte Rohaufnahmen werden nach Sichtung und Auswahl gelöscht, soweit keine Aufbewahrung aus Dokumentations-, Beweis- oder Rechtsverteidigungsgründen erforderlich ist. Ausgewählte Aufnahmen, die zur Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, können für die Dauer ihrer Zweckbestimmung gespeichert bleiben. Eine Löschung erfolgt, sobald die Aufnahmen für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
Bei bereits gedruckten Veröffentlichungen kann eine nachträgliche Entfernung tatsächlich nicht möglich sein. Bei Internetveröffentlichungen wird die verantwortliche Stelle im Fall eines berechtigten Begehrens prüfen, ob die Aufnahme von den eigenen Internetangeboten entfernt oder die betroffene Person unkenntlich gemacht werden kann. Bereits erfolgte Kopien oder Weiterverbreitungen durch Dritte können dabei regelmäßig nicht vollständig zurückgeholt werden.
9. Ihre Rechte
Unter den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen folgende Rechte:
- Widerrufsrecht (Art. 7 III DSGVO, jedoch wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt);
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO);
- Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO);
- Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO);
- Einschränkungsrecht (Art. 18 DSGVO);
- Datenübertragbarkeitsrecht (Art. 20 DSGVO);
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO);
- Recht auf menschlichen Entscheider (Art. 22 DSGVO);
- Recht auf Rat des Datenschutzbeauftragten (Art. 38 IV DSGVO);
- Recht auf Anfrage und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, namentlich zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Land Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf; Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; Telefon: 0211 / 38424-0; Fax: 0211/38424-999; E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de (Art. 57 I e, 77 DSGVO);
- Recht auf gerichtliche Rechtsbehelfe (Art. 78, 79 DSGVO);
- Recht auf Vertretung (Art. 80 DSGVO);
- Recht auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO);
- Recht auf Anregung eines Bußgeldverfahrens (Art. 83 DSGVO, jedoch eingeschränkt bei öffentlichen Stellen wegen § 32 DSG NRW).
10. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Bei der Teilnahme am Tag der offenen Tür kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Sie als Teil des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens erkennbar abgebildet werden.
11. Nutzungsrechte und Vergütung
Durch die Teilnahme wird der Stadt Mülheim an der Ruhr und allen ihren verbundenen Partnern und Erfüllungsgehilfen gestattet, Ihre Namen und erstellten Bilder beziehungsweise Filmaufnahmen für die oben genannten Zwecke umfassend zu verwenden, zu bearbeiten, zu veröffentlichen, zu reproduzieren, zu verbreiten, etc.. Diese Verwendung kann in verschiedenen Medienformaten, einschließlich; aber nicht beschränkt auf; Printmedien, Online-Plattformen, soziale Medien, Werbung und Präsentationen erfolgen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung und eine etwaige erkennbare Abbildung im Rahmen von Foto- und Videoaufnahmen begründen keinen Anspruch auf Vergütung, Honorar oder sonstige Gegenleistung gegenüber der Stadt oder der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr.