Informationen für Bauherren, Fachplaner und Errichter
Die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr legt größten Wert auf präventiven Brandschutz und eine effektive Gefahrenabwehr. Um dies zu gewährleisten, sind bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb von baulichen Anlagen bestimmte Vorgaben und Richtlinien zu beachten. Auf dieser Seite finden Sie als Bauherr, Fachplaner oder Errichter alle notwendigen Informationen, Dokumente und Ansprechpersonen zu den Themen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen und Erstellung von Feuerwehrplänen.
Der vorbeugende Brandschutz und eine effektive Gefahrenabwehr haben für die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr höchste Priorität. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Um den Schutz von Menschenleben und Sachwerten zu gewährleisten, müssen bauliche Anlagen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Auf dieser Seite finden Sie als Bauherr, Fachplaner oder Errichter alle notwendigen Richtlinien und Ansprechpersonen für Ihre Vorhaben. Wir empfehlen Ihnen dringend eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unseren Fachabteilungen, um brandschutztechnische Anforderungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts vieler Gebäude. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Bränden und der schnellen Alarmierung der Feuerwehr. Damit eine zuverlässige und unverzügliche Übermittlung von Alarmen an die Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr sichergestellt ist, müssen Brandmeldeanlagen (BMA) auf die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Gefahrenmeldungen aufgeschaltet werden. Die Stadt Mülheim an der Ruhr betreibt hierfür eine eigene Einsatzleitstelle im Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz (Berufsfeuerwehr).
Die Anschlussbedingungen (AB) regeln die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Errichtung, den Betrieb und die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen. Sie gelten ebenso für andere Gefahrenmeldeanlagen wie beispielsweise Gaswarnanlagen. Ziel dieser Bedingungen ist es, einheitliche technische Standards zu schaffen, eine sichere Meldung zu gewährleisten und das Auslösen von Falschalarmen bestmöglich zu verhindern. Die Anschlussbedingungen werden regelmäßig an den aktuellen Stand der Technik und die relevanten Rechtsnormen angepasst.
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
Anhang C Meldergruppenverzeichnis
Anhang D Checkliste BMA-Feuerwehrabnahme
Anhang F Antragsformular Feuerwehrschließung
Anhang G Antragsformular Aufschaltung einer Brandmeldeanlage
Für Fragen zu den Anschlussbedingungen und der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung:
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne sind wichtige Einsatzmittel für die Feuerwehr. Sie ermöglichen eine schnelle Orientierung im Objekt und liefern den Einsatzkräften entscheidende Informationen über Zugänge, Angriffswege, Löscheinrichtungen, Gefahrenschwerpunkte und besondere Risiken. Für Gebäude und Anlagen, die vom Standard abweichen oder besondere Gefahrenpotenziale bergen, fordert die Feuerwehr Mülheim an der Ruhr von den Betreibenden die Vorhaltung aktueller Feuerwehrpläne.
Die Erstellung dieser Pläne erfolgt gemäß der aktuell gültigen DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen". Ziel ist es, den Einsatzkräften ein sicheres und schnelles Vorgehen zu ermöglichen und somit im Ernstfall Menschenleben effektiv zu retten sowie Sach- und Umweltschäden zu minimieren oder zu vermeiden. Ein Merkblatt beschreibt Ergänzungen und Abweichungen von dieser Norm, wie sie von der Berufsfeuerwehr Mülheim gefordert werden.
Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente werden regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie stets die aktuellste Version der Dokumente verwenden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Fassungen der Satzungen, Verordnungen und Richtlinien.