Staatlich anerkannte Desinfektorenschule
Die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr unterhält seit 2010 eine staatlich anerkannte Desinfektorenschule. An dieser Fachschule werden Desinfektorinnen und Desinfektoren nach den landesrechtlichen Vorgaben für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für private Einrichtungen aus- und fortgebildet.
Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Staatlich anerkannte Desinfektorinnen und Desinfektoren leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Sie arbeiten im Auftrag von medizinischem Fachpersonal oder anderen befugten Personen und sind für die Planung, Durchführung und Überwachung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen zuständig.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig und anspruchsvoll. Zu den typischen Arbeitsorten gehören:
- Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen
- Rettungsdienste und Krankentransport
- Gebäudereinigungsunternehmen mit Spezialisierung auf Hygiene
- Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichtsämter
- Großküchen und lebensmittelverarbeitende Betriebe
- Pharmazeutische Unternehmen
- Schulen, Schwimmbäder und weitere öffentliche Einrichtungen
- Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe
Ein besonderer Schwerpunkt der Ausbildung an unserer Schule liegt auf den hohen hygienischen Anforderungen im Rettungsdienst. Die fachgerechte Desinfektion von Einsatzfahrzeugen, medizinischen Geräten und Behandlungsräumen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen und ist ein zentraler Bestandteil der Lehre.
Ausbildung zur staatlich anerkannten Desinfektorin oder zum staatlich anerkannten Desinfektor
Unsere Fachschule führt regelmäßig Ausbildungslehrgänge durch. Die Ausbildung und die abschließende Prüfung erfolgen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf. NRW) vom 14. April 2015.
20 Tage in Vollzeit
Gemäß der APO-Desinf. NRW
1.276,75 Euro pro Person (Stand: Oktober 2019, Änderungen vorbehalten)
Zusätzlich wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,- Euro erhoben, die direkt an die prüfende Behörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, weitergeleitet wird.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung beantragen die Teilnehmenden ihre staatliche Anerkennung selbstständig beim Landesprüfungsamt. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 100,- Euro und ist nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Zuständige Stelle:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Für die Zulassung zur Ausbildung müssen dem Anmeldeantrag folgende Unterlagen beigefügt werden (§§ 5 und 6 APO-Desinf. NRW):
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Amtsärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)
- Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde (bei Namensänderung mit entsprechender Urkunde)
- Nachweis über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die erfüllte Berufsschulpflicht
Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst reichen die Unterlagen über ihre Dienststelle ein. Diese bescheinigt auf der Anmeldung, dass die Punkte 4 bis 6 erfüllt sind. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn bei uns vorliegen.
Fortbildung für Desinfektorinnen und Desinfektoren
Staatlich anerkannte Desinfektorinnen und Desinfektoren sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Unsere Kurse frischen Ihr Wissen auf und informieren über aktuelle Entwicklungen. Die Fortbildung erfolgt gemäß § 16 der APO-Desinf. NRW.
3 Tage (Unterrichtszeit in der Regel von 09:30 bis 15:00 Uhr)
- Aktuelle rechtliche Vorschriften
- Neuerungen im Bereich Hygiene und Infektionsprophylaxe
- Desinfektion von Rettungsdienstfahrzeugen und medizinischem Gerät
- Weitere aktuelle Fachthemen
163,41 Euro pro Person (Stand: April 2020, Änderungen vorbehalten)
Dem Anmeldeantrag ist eine beglaubigte Kopie der Urkunde als staatlich anerkannte Desinfektorin oder staatlich anerkannter Desinfektor beizufügen. Die anschließende Registrierung der erfolgreichen Fortbildung beim Landesprüfungsamt wird durch unsere Schule vorgenommen. Die Registrierungsgebühr des Landesprüfungsamtes (derzeit 20,- Euro) ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von dort direkt erhoben.
Termine für 2025 und 2026
Alle Lehrgänge finden, sofern nicht anders angegeben, in unserer Fachschule in der Wissollstraße 5, 45478 Mülheim an der Ruhr, statt. Bitte beachten Sie, dass die hier angezeigten Statusangaben ("ausgebucht") sich kurzfristig ändern können. Fragen Sie bei Interesse gerne nach.
Lehrgangs-Art | Nummer | Datum | Status |
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Fortbildung | 1/2025 | 17.02.2025 - 19.02.2025 | beendet |
Fortbildung | 2/2025 | 07.04.2025 - 09.04.2025 | beendet |
Fortbildung | 3/2025 | 01.09.2025 - 03.09.2025 | ausgebucht |
Fortbildung | 4/2025 | 01.12.2025 - 03.12.2025 | ausgebucht |
Ausbildung | 1/2025 | 03.03.2025 - 28.03.2025 | beendet |
Ausbildung | 2/2025 | 20.10.2025 - 14.11.2025 | ausgebucht |
Lehrgangs-Art | Nummer | Datum | Status |
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Fortbildung | 1/2026 | 12.01.2026 - 14.01.2026 | freie Plätze |
Fortbildung | 2/2026 | 27.04.2026 - 29.04.2026 | freie Plätze |
Fortbildung | 3/2026 | 07.09.2026 - 09.09.2026 | freie Plätze |
Fortbildung | 4/2026 | 14.12.2026 - 16.12.2026 | freie Plätze |
Ausbildung | 1/2026 | 02.03.2026 - 27.03.2026 | freie Plätze |
Ausbildung | 2/2026 | 02.11.2026 - 27.11.2026 | freie Plätze |
Kündigung und Stornogebühren
Eine Kündigung des Lehrgangsplatzes muss schriftlich erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung fallen folgende Gebühren an:
Zeitpunkt der Kündigung | Stornogebühr |
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Bis 84 Tage vor Lehrgangsbeginn | kostenlos |
Bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn | 50 % der Kursgebühr |
Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn | 75 % der Kursgebühr |
Weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn | 90 % der Kursgebühr |