© Arisara Tongdonnoi | Canva

Wenn Gehörlose mit Menschen sprechen möchten, die hören können, brauchen sie oft Unterstützung. Dafür gibt es verschiedene Hilfsmittel:

Gebärden-Dolmetscher: Sie übersetzen gesprochene Sprache in Gebärdensprache.

Schrift-Dolmetscher: Sie schreiben das gesprochene Wort live auf einem Bildschirm mit.

Schriftliche Texte: Dazu gehören Nachrichten per Fax, E-Mail oder Messenger-Apps.

Notruf

Echter Notruf (112) – Bei Lebensgefahr

Sollte ein schwerer medizinischer Notfall vorliegen, kontaktieren Sie die Feuerwehr und den Rettungsdienst Mülheim direkt ohne Sprache:

Notfallfax: 0208 / 472178 

  • Nora-App: Nutzen Sie alternativ die bundesweite Notruf-App, die über das Internet Text-Notrufe direkt an die Mülheimer Rettungsleitstelle übermittelt.

Alle Notrufnummern und weitere Informationen lesen Sie auf der Seite der Mülheimer Feuerwehr

Behörden­nummer 115

Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behörden­nummer 115 beant­wortet Ihre Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Über ein Dienstleistungsunternehmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice. Sollte eine Anfrage darüber hinausgehen, wird den Anrufer*innen die Aufnahme ihrer Anfrage und ihre Weiterleitung an die zuständige Behörde angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der D115-Internetseite

Gehörlosengeld

Unter besonderen Voraussetzungen erhalten Betroffene finanzielle Hilfen. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland

Eine Gruppe von Frauen und Männern erlernt die Gebärdensprache.
© Andrey Popov von Getty Images | Canva

Gebärdensprache und Gebärdendolmetschende

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Mit § 6 erhielten Gehörlose das Recht, beim Umgang mit Sozialbehörden die Gebärdensprache zu benutzen und sich kostenlos der Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers zu bedienen.

Die Bestimmungen und Voraussetzungen sind in der entsprechenden Kommunikationshilfeverordnung beschrieben. 

Hier gelangen Sie zu den Internetseiten des Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetschenden Deutschlands e. V. des Berufsverbandes der Gebärdendolmetscher*innen NRW.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".