Ein verletzter Teddybär mit Pflaster und Verband - darüber erscheint der Schriftzug Gesundheits-Info zu Infektionskrankheiten in Kindergärten
© Gesundheitsamt | Canva

Vorschlag aus dem Robert Koch-Institut

Ihr Kind ist krank?

Das bedeutet nicht nur Stress für Sie und Ihr Kind, sondern auch ein Risiko: Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und die Schule und/oder eine Tageseinrichtung besucht, kann es natürlich auch andere Kinder, Lehrer*innen, Erzieher*innen oder Betreuer*innen anstecken.

Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit geschwächt und können sich dort noch leicht mit Folgeerkrankungen infizieren.

Deshalb möchten wir Sie über das richtige Verhalten bei einer Infektionskrankheit Ihres Kindes informieren.
Infektionskrankheiten haben nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Nach dem Infektionsschutzgesetz darf Ihr Kind nicht die Schule oder andere Einrichtung besuchen, wenn:

  1. es an einer schweren Infektion wie Diphtherie, Cholera, Typhus, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Durchfall durch bestimmte Bakterien erkrankt ist. Alle diese Krankheiten treten bei uns in der Regel nur als Einzelfälle auf.
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann: Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, Krätze, eitrige Hautveränderungen, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Das Merkblatt bei Kopflausbefall finden Sie weiter unten im Kontext.
  4. Ihr Kind vor Vollendung des sechsten Lebensjahres an einer ansteckenden Durchfallerkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Umfassende Gesundheitsinformationen zu Infektionskrankheiten in Kindergärten und Schulen sind in einem Merkblatt zusammengestellt und weiter unten im Anhang zu finden.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.
Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene und verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen).

Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind zum Beispiel Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und eitrige Hautveränderungen übertragen.

Das bedeutet natürlich, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Horten solche Krankheiten leicht übertragen werden können. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes einzuholen (zum Beispiel bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, anhaltenden Durchfällen an mehreren Tagen und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch solcher Einrichtungen verbietet.

 

Was tun bei Ansteckungsgefahr?

Muss Ihr Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie die Schul- oder Kindergartenleitung bitte unverzüglich und teilen Sie auch die Diagnose mit, damit zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Bei vielen Infektionskrankheiten kann eine Ansteckung schon erfolgt sein, bevor typische Krankheitssymptome auftreten: Ihr Kind kann also bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. Dann müssen die Eltern der übrigen Kinder anonym über die Gefahr einer Ansteckung informiert werden.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne selbst zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach überstandener Erkrankung noch längere Zeit ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Deshalb darf ein Kind als "Ausscheider" von bestimmten Krankheitserregern, zum Beispiel Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien, nur mit Genehmigung und nach Information durch das Gesundheitsamt wieder in die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Angehörige diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Einrichtung besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder das Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie die Schul- oder Kindergartenleitung benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A können Impfungen schützen. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen und der Allgemeinheit hilft!

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an das Gesundheitsamt.

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Merkblatt Gesundheits-Info