Eine junge Frau mit einem Wasserglas in der Hand.
© yacobchuk von Getty Images | Canva

Wer sein Trinkwasser nicht aus dem öffentlichen Netz bezieht, sondern über eine eigene Kleinanlage, zum Beispiel einem privaten Brunnen (Eigenwasserversorgungsanlage), versorgt wird, trägt eine besondere Verantwortung. Nur wenn Sie sich regelmäßig um Ihren Brunnen kümmern, können Sie sichergehen, dass Ihr Trinkwasser eine gute Qualität hat. Das kann durch regelmäßige Trinkwasseranalysen und die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sichergestellt werden.

 

Warum ist eine Überwachung wichtig?

Selbst bei optisch klarem Wasser können gesundheitsschädliche Keime wie zum Beispiel coliforme Bakterien vorhanden sein. Nur durch regelmäßige Untersuchungen des Wassers sowie der Aufbereitungsanlage lässt sich die Qualität zuverlässig beurteilen und Risiken für die Gesundheit ausschließen. 

 

Was macht das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt steht Ihnen als Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Trinkwasserqualität zur Seite. Darüber hinaus überwacht es den Betrieb Ihrer Kleinanlage, um sicherzustellen, dass Sie als Verbraucher*in den Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Im Rahmen der Überwachung wird in regelmäßigen Abständen der Brunnen, das Brunnenumfeld sowie die technischen Einrichtungen (beispielsweise Pumpen, Filter et cetera.) überprüft. 

 

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Trinkwasser gilt in Deutschland als eines der bestüberwachten Lebensmittel. Auch bei Wasserversorgungsanlagen, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind, greifen gesetzliche Regelungen. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/) werden die Untersuchungspflichten durch die Betreibenden und die Überwachung durch das Gesundheitsamt beschrieben.

  • § 37 S. 1 IfSG: Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass keine gesundheitlichen Schäden (zum Beispiel durch Krankheitserreger) daraus folgen.
  • § 37 S. 2 IfSG: Die Überwachung des Trinkwassers unterliegt dem Gesundheitsamt.
  • TrinkwV: Legt fest, dass Trinkwasser in Deutschland so beschaffen sein muss, dass seine Nutzung die Gesundheit nicht gefährdet, und regelt dafür die Qualitätsanforderungen, Prüfungen und Pflichten der Wasserversorger. 

     

 

Welche Pflichten habe ich als Betreiber?

Anzeigenpflicht

§ 11 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung verpflichtet den/die Betreiber*in folgendes dem Gesundheitsamt mitzuteilen:

  • Die Errichtung des Brunnens (spätestens vier Wochen vor Baubeginn)
  • Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme (spätestens vier Wochen vorher)
  • Ebenso wenn der Hausbrunnen (mit Trinkwassernutzung) zusätzlich zur öffentlichen Wasserversorgung genutzt wird (spätestens vier Wochen vorher)
  • Eigentumsübergang (spätestens vier Wochen vor dem Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts)
  • Bauliche oder technische Veränderungen, wenn sie die Wasserqualität wesentlich beeinflussen können (spätestens vier Wochen vorher)
  • Bei Stilllegung (innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung)

 

       Untersuchungspflicht

  • Als Betreiber*in der Anlage besteht für Sie eine regelmäßige Untersuchungspflicht des Wassers auf:
  • Mikrobiologische Parameter
  • Chemisch-physikalische Parameter

     

    Betreiberpflicht

  • Einhaltung der technischen Regeln (DVGW, DIN-Normen)
  • Dokumentation und Aufbewahrung aller Untersuchungsergebnisse
  • Sofortige Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
  • Informationspflicht gegenüber Verbrauchern

     

Ist mein Brunnen eine Eigenwasserversorgungsanlage oder eine dezentrale Wasserversorgungsanlage?

  • Eine Eigenwasserversorgungsanlage (§ 2, Nr. 2 Buchstabe c) TrinkwV) versorgt nur einen einzelnen Haushalt mit Wasser. Die Anlage gehört einem privaten Eigentümer*in und die Versorgung dient ausschließlich dem eigenen Verbrauch. Es findet keine Abgabe an Dritte statt. 

Beispiel: Ein Bauernhof hat einen eigenen Brunnen, der nur das Wohnhaus und den Hof versorgt.

  • Eine dezentrale Wasserversorgungsanlage (§ 2, Nr. 2 Buchstabe b) TrinkwV) ist eine kleine, öffentliche oder private Wasserversorgung, die mehrere Haushalte oder Einrichtungen versorgt. Da das Wasser also im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, unterliegt die Anlage strengeren gesetzlichen Kontrollen.

Zum Beispiel: Vermietung, Mitversorgung der Nachbarn, Feriengäste oder Gewerbebetreibe

 

Wie oft muss das Wasser untersucht werden?

Als Betreiber*in der Anlage besteht für Sie die Verpflichtung, die Mikrobiologie sowie grundlegende chemisch-physikalische Eigenschaften Ihres Wassers einmal jährlich überprüfen zu lassen. Diese sogenannten Parameter der Gruppe A sind die Basisparameter der Trinkwasserüberwachung zur Kontrolle der allgemeinen Wasserqualität. Eine Überprüfung zusätzlicher chemisch-physikalischer Parameter findet je nach Art des Brunnens alle drei beziehungsweise fünf Jahre statt (siehe unten).

Das Gesundheitsamt berät Sie bei der Auswahl der für Ihre Trinkwasseruntersuchung relevanten Parameter und legt mit Ihnen das Untersuchungsintervall fest. Die Trinkwasseruntersuchungen müssen, unabhängig vom Ergebnis, nach Erhalt oder aber spätestens bis zum Ende des Jahres dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

 

Eigenwasserversorgungsanlage (§ 29 TrinkwV)

  • Parameter der Gruppe A à jährlich
  • Chemische und physikalische Parameter à alle fünf Jahre

Dezentrale Wasserversorgungsanlage (§ 28 TrinkwV)

  • Parameter der Gruppe A à jährlich
  • Chemische und physikalische Parameter à alle drei Jahre

 

Wer untersucht das Wasser?

Als Betreiber*in müssen Sie ein akkreditiertes Labor mit der Untersuchung des Wassers beauftragen. Eine Liste mit allen zugelassenen Laboren in NRW finden Sie hier: https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/umwelt/pdf/Notifizierung_von_Untersuchungsstellen/Liste_Trinkwasseruntersuchungsstellen_NRW.pdf 

 

 

Weiterführende Links & Dokumente

Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen- Umweltbundesamt:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/gesundes_trinkwasser_barrierefrei_mai_2013_0.pdf 

 

 

 

Downloads

dezentrale Wasserversorgungsanlagen und Eigenwasserversorgungsanlagen
Gebäudewasserversorgungsanlagen