Wenn Sie vor Ihrem Lokal Tische und Stühle im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. So schaffen wir klare Regeln für eine sichere und faire Nutzung der Flächen.
Bei der optischen Gestaltung Ihrer Außengastronomie müssen Sie die Gestaltungssatzung beachten. Sie finde diese am Ende des Beitrages.
Sollte die Gesamtfläche Ihrer geplanten Außengastronomie größer als 40 Quadratmeter sein, ist zunächst ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die Sondernutzungserlaubnis für das Errichten der Außengastronomie kann erst ausgestellt werden, nachdem das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen ist.
Bei Erstantragstellung benötigen wir folgenden Dokumente:
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Skizze auf Basis einer Flurkarte oder eines Auszuges aus TimOnline und ggf. Skizze über die genaue Aufstellung der gastronomischen Elemente, falls das auf der Flurkarte nicht möglich ist.
(Die zu nutzende Fläche und die bestehenden Aufbauten, zum Beispiel Laternen, Verteilerkästen, Fahrradständer, Bäume und/oder Blumenbeete, müssen maßstabsgetreu und vollständig dargestellt werden. Stühle und Tische können zum Beispiel symbolisch in Form von Kreisen und Quadraten eingezeichnet werden.) - Kopie der Konzession, sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen.
Sie müssen den Neuantrag mindestens 4 Wochen vor der tatsächlichen Inanspruchnahme der Sondernutzung stellen; ein Wiederholungsantrag mindestens 2 Wochen vorher.
Für die Bearbeitung des Antrages wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. In Abhängigkeit von der Größe der beanspruchten Fläche, der Dauer und der Art der Nutzung ist eine Sondernutzungsgebühr nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr zu entrichten.
Sie können den Antrag vorzugsweise per Email an Sondernutzung@muelheim-ruhr.de oder online über den nachfolgenden Link stellen. Die Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich.