Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 52 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) zur Förderung von vorrangig Mülheimer Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich der Bildung und Erziehung einschließlich der Volks- und Berufsausbildung, der Entwicklungshilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr, des Katastrophen- und Zivilschutzes, des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie des Wohlfahrtswesens.
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Förderantrag Irmgard und Werner Meller Stiftung
Mittelanforderung Irmgard und Werner Meller Stiftung
Verwendungsnachweis Irmgard und Werner Meller Stiftung
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