Am 2. September 2026 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2026/2027. Hier gibt es die Anmeldetermine für die Aufnahme in die Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Übersicht.

Das Foto zeigt eine junge Lehrerin vor einer Schultafel
© Canva
Unterrichtsbeginn2. September 2026

Die Anmeldetermine für die Aufnahme in die Bildungsgänge der Berufskollegs der Stadt Mülheim an der Ruhr werden wie folgt festgesetzt:

  • Vollzeitschulische Bildungsgänge

    Die vollständigen Bewerbungsunterlagen - bestehend aus dem unterschriebenen Aufnahmeantrag, Kopie vom letzten Zeugnis und/oder Kopie vom Abschlusszeugnis, ein Foto, einem Bewerbungsschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf – werden zu einem Anmeldegespräch zu den angegebenen Zeiten mitgebracht und von den zuständigen Beratungslehrer*innen gesichtet. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, können diese zur Anmeldung abgegeben werden.

    Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind den Internetseiten des Berufskollegs Stadtmitte und des Berufskollegs Lehnerstraße zu entnehmen:

     

    a) Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim an der Ruhr, Kluse 24 - 42, 45470 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208/455-4610

     
    Anmeldungen für folgende Bildungsgänge am Standort Kluse
     
    Freitag, 6. Februar 2026 von 15.00 bis 17.30 Uhr
    Montag, 9. Februar bis Freitag, 13. Februar 2026 von 15.00 bis 17.00 Uhr

     

    Einjährige Berufsfachschule – Elektrotechnik

    • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA 10)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Einjährige Berufsfachschule – Metalltechnik

    • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA 10)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Einjährige Berufsfachschule – Elektrotechnik

    • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Einjährige Berufsfachschule – Metalltechnik

    • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Zweijährige Berufsfachschule für Ingenieurtechnik

    • für Schüler*innen mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
    • Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Dreijährige Berufsfachschule -Technik/Naturwissenschaften (für Schüler*innen mit allgemeiner Hochschulreife nur zwei Jahre)

    • für Schüler*innen mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
    • Erwerb der Fachhochschulreife und
    • Berufsabschluss staatlich geprüfte*r chemisch-technische*r Assistent*in (Berufsabschluss nach Landesrecht)
       

    Fachschule für Technik (vierjährig in Teilzeit)

    • Fachrichtung: Chemietechnik
    • Erwerb des Berufsabschlusses als staatlich geprüfte*r Chemietechniker*in
    • ggf. Fachhochschulreife
     
    Anmeldungen für folgende Bildungsgänge am Standort Von-Bock-Straße

    (Von-Bock-Straße 87 - 89, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208/455-4600)

    Freitag, 6. Februar 2026 von 15.00 bis 17.30 Uhr
    Montag, 9. Februar bis Freitag, 13. Februar 2026 von 15.00 bis 17.00 Uhr

     

    Einjährige Ausbildungsvorbereitung inklusive Praktikum

    • Erwerb des Ersten Schulabschlusses (früher HA 9)
    • berufliche Orientierung
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Einjährige Berufsfachschule – Gesundheitswesen

    • Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (früher HA 10)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Einjährige Berufsfachschule – Gesundheitswesen

    • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Zweijährige Berufsfachschule - Sozialwesen

    • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und
    • Berufsabschluss Kinderpfleger*in (Berufsabschluss nach Landesrecht)
       

    Zweijährige Berufsfachschule - Sozialwesen

    • Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und
    • Berufsabschluss Sozialassistent*in OGS (Berufsabschluss nach Landesrecht)
       

    Zweijährige Berufsfachschule – Gesundheit und Soziales 

    • für Schüler*innen mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
    • Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Fachoberschule (Klasse 11 und 12) – Sozial- und Gesundheitswesen

    • für Schüler*innen mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
    • Erwerb der Fachhochschulreife in zwei Jahren
    • Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
       

    Fachoberschule - Sozial- und Gesundheitswesen für Berufserfahrene (12B)

    • für Schüler*innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen und dem Nachweis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
    • Erwerb der Fachhochschulreife in einem Jahr (Klasse 12B)
       

    Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik

    • Erwerb des Berufsabschlusses staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)
    • ggf. Erwerb der Fachhochschulreife
       

    Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik - Praxisintegrierte Ausbildung

    • Erwerb des Berufsabschlusses staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)
    • zwei Tage Unterricht, drei Tage Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Arbeitsvertrag
       

    Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik - Praxisintegrierte Ausbildung 
    Schwerpunktklasse OGS

    • Erwerb des Berufsabschlusses staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)
    • zwei Tage Unterricht, drei Tage Beschäftigung in einer Offenen Ganztagsgrundschule / Offenen Ganztagsschule mit Arbeitsvertrag
       

    Fachschule für Sozialwesen – Sozialpädagogik - Praxisintegrierte Ausbildung 
    Schwerpunktklasse Heim

    • Erwerb des Berufsabschlusses staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)
    • zwei Tage Unterricht, drei Tage Beschäftigung in einer Offenen Ganztagsgrundschule / Offenen Ganztagsschule mit Arbeitsvertrag

     

    b) Berufskolleg Lehnerstraße der Stadt Mülheim an der Ruhr, Lehnerstraße 67, 45481 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0208/455-4740

     
    Vollzeitschulische Bildungsgänge

    Die Anmeldung zu einem vollzeitschulischen Bildungsgang kann nach vorheriger Onlineanmeldung in der Zeit vom 9. Februar bis 13. Februar 2026 erfolgen. Geben Sie vorab Ihre ausgedruckte unterschriebene Onlineanmeldung, eine Kopie des letzten Zeugnisses plus einen tabellarischen Lebenslauf im Briefumschlag kontaktlos in unseren Briefkasten ab oder senden Sie die Unterlagen per Post zu. Sie erhalten dann in der Anmeldewoche vom 9. Februar bis 13. Februar 2026 einen Beratungstermin.

    Informationsabend zum schulischen Angebot am

    Donnerstag, 5. Februar 2026 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

     

  • Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 
    Ausbildungsvorbereitung - Erwerb des Ersten Schulabschlusses (früher HA 9)
    Vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Schulabschluss, der berufliche Kenntnisse und berufliche Orientierung im Rahmen schulischen Unterrichts und integrierter wöchentlicher Praktikumszeiten vermittelt und den Erwerb eines dem Ersten Schulabschluss (früher HA 9) gleichwertigen Abschluss ermöglicht (Ausbildungsvorbereitung). Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch des Bildungsgangs Berufsfachschule I.
  • Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 
    Berufsfachschule I - Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (früher HA 10)
    Vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Erstem Schulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse und einen dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher HA 10) gleichwertigen Abschluss. Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Besuch des Bildungsgangs Berufsfachschule II.
  • Einjähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 
    Berufsfachschule II - Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ggf. mit Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (FOR/FOR Q)
    Der vollzeitschulische Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Erweitertem Ersten Schulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss vermittelt berufliche Kenntnisse und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Das Abschlusszeugnis berechtigt zu einem Besuch der Höheren Berufsfachschule oder des Beruflichen Gymnasiums.
  • Zweijähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 
    Höhere Berufsfachschule - Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
    Zweijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang (Höhere Berufsfachschule) für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Der Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in den Bildungsgang aufgenommen werden, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges ist ein Übertritt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) des Wirtschaftsgymnasiums möglich.
  • Dreijähriger Bildungsgang im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 
    Berufliches Gymnasium – Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife
    Dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler erwerben bereits mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife, wenn die schulische Ausbildung durch eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung ergänzt wird. Alternativ erwerben sie die Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12 in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum. Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwerben alle Schülerinnen und Schüler nach erfolgreicher Abschlussprüfung die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

     

  • Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 die Berufsschule besuchen, werden durch die abgebenden Schulen erfasst und nach der jeweiligen Zuständigkeit auf die Berufskollegs verteilt.