Die geänderten Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren des Flughafens Düsseldorf werden öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürger*innen können die Unterlagen online sowie im Technischen Rathaus einsehen.

Bekanntmachung

 

Luftverkehr;

Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 16.02.2015 i. d. F. vom 15.12.2025 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses

Hier: Offenlage des geänderten Antrags 

 

I. Anlass

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat zum 15.12.2025 eine geänderte Fassung ihres Antrags auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vom 16.02.2015 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgelegt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (Vorhaben) ist im Wesentlichen weiterhin die Zulassung   

  • baulicher Maßnahmen, nämlich Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage durch die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiterer Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen und 
  • betrieblicher Änderungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage wie auch die flexible Nutzung beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs 

Ferner wird die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt. 

Abweichend von ihrem ursprünglichen Antrag vom 16.02.2015 begehrt die Flughafen Düsseldorf GmbH im Wesentlichen nicht mehr die Streichung des geltenden „Flugbewegungsdeckels“ von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Als weitere Änderung zum ursprünglichen Antrag sollen innerhalb dieser Begrenzung nunmehr bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein. 

Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3e Abs. 1 Nr. 2, 3c Satz 1 u. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung, die vor dem 16.05.2017 galt (nachfolgend: UVPG a.F.).

 

II. Bisheriger Verfahrensablauf

Zum Vorhaben ist die Öffentlichkeit bislang zweimal beteiligt worden. Hierbei sind die Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Behörden, Vereinigungen und Betroffenen zum bzw. gegen den ursprünglich gestellten Antrag von der zuständigen Anhörungsbehörde – Bezirksregierung Düsseldorf – den gesetzlichen Fristen entsprechend aufgenommen worden: 

  • März 2016 – April 2017: Öffentliche Auslegung und mündliche Erörterung der ursprünglichen Antragsunterlagen (1. Anhörungsverfahren)
  • Mai – Juni 2020: Öffentliche Auslegung geänderter und ergänzender Antragsunterlagen (2. Anhörungsverfahren)

Der nunmehr zum 15.12.2025 geänderte Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH - s. Ziffer I. - erfordert mit Blick auf die entsprechend angepassten Pläne und sonstigen Unterlagen, u.a. zu den Umweltauswirkungen nach § 6 UVPG a.F., eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Satz 3 u. 4 UVPG a.F.).

Zur Gültigkeit der bisherigen Einwendungen und Stellungnahmen s. Hinweis (Ziffer IV.4).

 

III. Ablauf der öffentlichen Auslegung im Internet und in den Kommunen

Die geänderten Unterlagen werden für die Dauer eines Monats 

vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 (Auslegungsfrist)

für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Sie sind einsehbar 

1. über die Internetseiten der folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen:

 

2. über das Portal Beteiligung.NRW.de: 

https://beteiligung.nrw.de/k/1025382

 

3. sowie zusätzlich in den Räumen der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen

Die Unterlagen liegen in den Räumen der Stadtverwaltung 

Amt für Umweltschutz

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

13. OG, rechte Flurseite, Zi. 13.11

während der Dienststunden 

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unter der Tel.: 0208 / 455 – 7000 oder per E-Mail: umweltamt@muelheim-ruhr.de können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.

Die Hinweise zu Art und Ort der Zugangsmöglichkeit in den anderen Kommunen entnehmen Sie bitte der jeweiligen örtlichen Bekanntmachung.

 

IV. Einwendungen

Das Anhörungsverfahren ist ein förmlicher Teil des besonderen Verwaltungsverfahrens (Planfeststellung) und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben: 

1. Einwendungsfrist

Jede Person, deren Belange durch die in den geänderten Unterlagen dargestellten Inhalte (Ergebnisse, Tatsachen, Bewertungen) erstmals oder stärker berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist erheben.

Gelegenheit zur Einwendung besteht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Einwendungsfrist), das ist 

bis einschließlich 15.10.2026 (Posteingang)

2. Empfängerin der Einwendungen

Einwendungen sind bitte mit Angabe des Aktenzeichens 26.03.01.01- PFV DUS 

bei der                             

Bezirksregierung Düsseldorf

Postfach 300865

40408 Düsseldorf

oder bei einer der oben genannten Offenlagekommunen zu erheben. 

3. Inhalt und Form der Einwendungen

Einwendungen müssen

  1. den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen und 
  2. innerhalb der o.g. Einwendungsfrist bei den o.g. Stellen zum Aktenzeichen 26.03.01.01-PFV DUS entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift (s. auch Ziffer V. 2) erklärt werden. 

    Schriftliche Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift in lesbarer Form sowie die Unterschrift enthalten. Dies gilt auch für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen. 

Das Erfordernis der Schriftform kann auch auf elektronischem Wege erfüllt werden:

In elektronischer Form erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. 

  • Für verschlüsselte E-Mails und Übermittlung von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nutzen Sie bitte folgende Adresse:
    poststelle@brd.sec.nrw.de.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mails sowie elektronisch signierter Dokumente der Bezirksregierung Düsseldorf.

Qualifizierte Einwendungen können in dem Portal direkt abgegeben werden, sofern Sie sich dort registrieren. Informationen hierzu finden Sie unter https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/informationen/haeufige-fragen#

Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen und bleibt daher unberücksichtigt.

4. Wichtiger Hinweis: Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 durchgeführten Anhörungsverfahren eingebrachten, zulässigen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben erhalten und müssen nicht erneut vorgebracht werden. Sie sind vollumfänglich gültig und weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. 

 

V. Weitere wichtige Hinweise:

  1. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf die unter Ziffer VI. aufgelisteten aktualisierten Antragsunterlagen beschränkt. Anderweitige, nicht die aktualisierten Unterlagen betreffende Einwendungen, auch grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen, können ausgeschlossen werden
  2. Die Abgabe einer Einwendung zur Niederschrift ist nur persönlich und nach vorheriger Anmeldung (Terminvereinbarung) möglich. Die Kontaktdaten der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie am Ende dieses Textes, Informationen zu den Kommunen finden Sie auf den Homepages der Kommunen (s. obige Liste unter Ziffer III. 1).
  3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).
  4. Für den Fall des Vorbringens gleichförmiger Eingaben wird auf § 17 VwVfG NRW ausdrücklich hingewiesen:                                                                                     

    Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren die unterzeichnende Person als Vertretung der übrigen Unterzeichnenden, die darin mit ihrem Namen und ihrer Anschrift als Vertretung bezeichnet ist, soweit sie nicht von ihnen als bevollmächtigte Person bestellt worden ist. Vertretung kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 VwVfG NRW). Gleichförmige Eingaben können unberücksichtigt bleiben, wenn sie die in § 17 Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder wenn die Vertretung keine natürliche Person ist. 

  5. Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichnende ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nur unleserlich angegeben haben. Dies gilt auch für Einwendungen von Familien (s. Ziffer IV.3.b).
  6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung evtl. entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  7. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG NRW. Deren etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen sind ebenfalls bei den in der Bekanntmachung bezeichneten Stellen innerhalb der angegebenen Einwendungsfrist vorzubringen.
  8. Äußerungen zu diesem Verfahren - sei es schriftlicher oder mündlicher Art -, die vor Auslegung des Antrags an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Kommunen gerichtet worden sind, können nicht als Einwendung im Verfahren berücksichtigt werden.
  9. Über alle Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW – Planfeststellungsbehörde – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwendenden und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  10. Im Anhörungsverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und unter Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Datenschutzbestimmungen. sowie spezielle Hinweise zu Anhörungsverfahren des Dezernats 26 unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Themen/Verkehr/Luftverkehr/Flughaefen-und-plaetze.  Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten als betroffene Person, die auf Anfrage auch schriftlich oder mündlich erläutert werden. Das in diesem Verfahren als Verwaltungshelfer und somit als Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO beauftragte Unternehmen ist die Probiotec GmbH, Schillingstr. 333 in 52355 Düren.

 

VI. Gegenstände der öffentlichen Auslegungen im Internet und in den Kommunen

Die auszulegenden – auf die geänderten Antragsinhalte - angepassten Unterlagen (z.T. jeweils mit weiteren Anlagen) sind folgende:

1. Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Feststellung des Plans für die Kapazitätserweiterung Verkehrsflughafen Düsseldorf in der Fassung vom 15.12.2025.

2. Beschreibung des Vorhabens

(betrifft: Standort; betriebliche Änderungen und Auswirkungen auf den Flugverkehr; Verkehrsbedarf/Grundlagen der Bedarfsermittlung; Leistungsfähigkeit der Start- und Landebahnen und sonstigen Flugbetriebsflächen zur Bewältigung des geänderten Flugbetriebs)

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Luftverkehrsprognose Flughafen Düsseldorf DUS 2040 INTRAPLAN Consult GmbHMärz 2025
Aktualisierung der Kapazitäts- untersuchung (Zweibahnsystem)DLR - Institut für Flugführung11.06.2025
Technische Planung (Erläuterungsbericht und Planunterlagen)

Dorsch Engineers GmbH

 

28.11.2025
Schreiben zum Erfordernis möglicher Änderungen von An-/Abflugstrecken zum/vom Flughafen Düsseldorf DFS – Deutsche Flugsicherung GmbH04.02.2025

 

3. Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

(betrifft: Grundlagen für die Fluglärmbetrachtung/Datenerfassungssysteme, Folgen des geänderten Flugbetriebs für die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf den Bodenverkehr und die Belastung der Bevölkerung mit Lärmimmissionen und Luftschadstoffen; flughafeninduzierter Landverkehr, Gesamtlärmbetrachtung, Veränderungen der Lichtimmissionen auf die Wohnbereiche in der Flughafenumgebung durch die baulichen und betrieblichen Änderungsmaßnahmen)

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Dokumentation zur Erstellung der DatenerfassungssystemeAccon GmbH 28.11.2025
Flug- und BodenlärmgutachtenAccon GmbH 28.11.2025
Gesamtlärmbetrachtung  Accon GmbH 28.11.2025
Ergänzende lärmmedizinische StellungnahmeInterdisziplinäres schlafmedizinisches Zentrum der Charité 28.11.2025
LuftqualitätsgutachtenMüller-BBM GmbH28.11.2025
Lichttechnische UntersuchungPeutz Consult GmbH28.11.2025
Prognose zum flughafenbezogenen landseitigen Straßenverkehr für den Flughafen DüsseldorfIngenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG28.11.2025

 

4. Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Luft, Klima, Wasser und Boden und – im Zusammenhang der UVS – Mensch/menschliche Gesundheit (s. auch dort)

(betrifft: Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Wirkungen auf die Vegetation, auf – u.a. besonders geschützte – Tiere und ihre Lebensräume, auf Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie auf den Boden, auf Grund- und Oberflächengewässer und auf das Landschaftsbild; Bewertung des nicht vermeidbaren und begrenzbaren Eingriffs in Natur und Landschaft und Kompensation der Folgen; vorhabenbedingte Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Umwelt-Schutzgütern)   

 

Bezeichnung der UnterlageVerfasserDatum
Landschaftspflegerischer BegleitplanFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
FFH-Vorprüfung - „FFH-Gebiet Übereranger Mark“Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
FFH-Vorprüfung - „FFH-Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Artenschutzrechtlicher FachbeitragFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Fachbeitrag KlimaschutzFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Fachbeitrag Wasser zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025
Entwässerungsplanung (Erläuterungsbericht)Rademacher & Partner Ingenieurberatung28.11.2025
Modellanwendungen zum Nachweis der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss im Kittelbach Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH28.11.2025
UmweltverträglichkeitsstudieFroelich & Sporbeck GmbH & Co. KG28.11.2025

 

Im Auftrag

Silke Dlugosch

 

Bezirksregierung 

Düsseldorf

Dezernat 26 - Luftfahrtbehörde 

Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

dez26.pfv@brd.nrw.de

Tel.: 0211 475 - 2616