Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die öffentliche Bekanntmachung über bestimmte Vorhaben und von Umweltinformationen vorgeschrieben.
Diese werden im Amtsblatt der Stadt Mülheim und zusätzlich an dieser Stelle bekannt gegeben.
Rechtliche Vorgaben:
- § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 5 Absätze 1 bis 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)