Zum 01.01.2023 wurde die Friedhofssatzung angepasst und das Mitführen von Hunden an der kurzen Leine ermöglicht. Ziel dieser Entscheidung war es, die Friedhöfe als Orte der Trauerbewältigung und Begegnung moderner und lebensnaher zu gestalten. Für viele Menschen gehört der tägliche Spaziergang mit dem Hund zum Alltag – auch, wenn der Weg zum Friedhof an das Grab eines geliebten Menschen führt. Das war bis zur Anpassung der Satzung nicht erlaubt.

Wichtige Begleiter in der Trauerzeit

Die Erfahrungen zeigen, dass das Angebot gut angenommen wird. Insbesondere für Alleinstehende ist es aus emotionalen oder praktischen Gründen nicht möglich, ihr Tier allein zu Hause zu lassen. „Die Änderung soll den Gang zum Friedhof für diese Menschen erleichtern“, sagt Martina Schimanski, Abteilungsleiterin der Friedhofsverwaltung. „Damit das für alle gut funktioniert, müssen einige Regeln allerdings unbedingt beachtet werden.“

Hinweise für einen störungsfreien Besuch

Die Leinenpflicht ist unbedingt einzuhalten. Eine Leine von maximal 1,50 m Länge soll dazu beitragen, dass Hunde auf den befestigten Wegen bleiben und insbesondere keine Grabstätten betreten. Auch sind Wiesen keine Freilaufflächen: hier können sich Grabstätten befinden, die nicht als solche zu erkennen sind.  „Es sollte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Hinterlassenschaften entfernt und in Restmüllbehälter entsorgt werden und nicht in der Landschaft oder in den Behältern für Grünabfälle. Auf Grabstätten haben Hunde ebenfalls nichts zu suchen, das ist eine Frage des Respekts.“, so Martina Schimanski.

Ein Hundebesitzerin auf einem Weg auf einem Friedhof. Der Hund ist an der Leine, beide sind von hinten zu sehen
© Christian Behl | Stadt Mülheim an der Ruhr
Vorbildlich: Hunde an kurzer Leine (max. 1,5m) und auf den Wegen sind gerne gesehen.

Eigenverantwortung sichert das Angebot

Um die Einhaltung der Regeln – insbesondere die Leinenpflicht und die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot – sicherzustellen, wird das Ordnungsamt in nächster Zeit verstärkt Kontrollen auf den Friedhofsgeländen durchführen. Werden Hunde nicht angeleint oder Hinterlassenschaften ignoriert, können Verwarngelder in Höhe von 55 Euro erhoben werden. Die Stadt setzt jedoch weiterhin primär auf die Einsicht der Tierhalter, um das respektvolle Miteinander auf den Friedhöfen zu wahren.