Die Förderung in Kindertagespflege (KTP) umfasst unter anderem die Gewährung einer laufenden Geldleistung (Jugendhilfe) an die Kindertagespflegeperson gemäß  § 23 SGB VIII - Förderung in Kindertagespflege. 

Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe beinhalten die Voraussetzung zur Leistungsgewährung.

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