Merkmale der Kindertagespflege
- Hohe und verlässliche Bindungsbeziehung zwischen Kindern und Kindertagespflegeperson,
- besonders individuell mögliche Förderung,
- individualisierte Kommunikationsabläufe und Körpernähe,
- enge Erziehungspartnerschaft mit den Eltern,
- sowie eine hohe Bedarfsgerechtigkeit und zeitliche Flexibilität zeichnen die Kindertagespflege aus.
Die Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern unter drei Jahren. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen in geeigneten angemieteten Räumen oder im Privathaushalt statt. Eine Kindertagespflegeperson betreut in ihrer Gruppe max. fünf fest zugeordnete Kinder. Durch die familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung können individuelle Bedürfnisse besonders beachtet werden.
Studien belegen, dass gerade die emotionale Sicherheit, die individuelle Unterstützung und die Alltagsnähe wesentliche Merkmale der Kindertagespflege sind. Darüber hinaus soll sie der Eigenschaft der Familienähnlichkeit möglichst dadurch entsprechen, dass die Betreuung in einer für die Kinder überschaubaren Gruppe in immer gleicher Zusammensetzung erfolgt.
Die in der Regel selbständig tätige Kindertagespflegeperson gestaltet und organisiert den Rahmen ihrer Tätigkeit in jeder Hinsicht (Pausen-, Arbeitszeiten und mehr) eigenständig.
Bei der Anstellung von Kindertagespflegepersonen haben Arbeitgebende alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Auch die verbindliche, vertragliche und persönliche Zuordnung einer Kindertagespflegeperson zu einem bestimmten Kind liegt in der Verantwortung der Arbeitgebenden. Die Arbeitgeber*innen haben sicherzustellen, dass die persönliche Zuordnung über die gesamte Betreuungszeit eines Kindes zur selben Kindertagespflegeperson gegeben ist.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege
Der gesetzliche Rahmen der Kindertagespflege wird bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben.
Nähere Ausführungen zur Kindertagespflege sind für NRW landesrechtlich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.