Die Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern unter drei Jahren. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen in geeigneten angemieteten Räumen oder im Privathaushalt statt. Eine Kindertagespflegeperson betreut in ihrer Gruppe max. fünf fest zugeordnete Kinder. Durch die familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung können individuelle Bedürfnisse besonders beachtet werden.
Der gesetzliche Rahmen der Kindertagespflege wird bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben.
Nähere Ausführungen zur Kindertagespflege sind für NRW landesrechtlich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.