Junge Frau spielt mit lachenden Keinkind, sie wirft es leicht hoch und fängt es wieder auf.
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Die Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern unter drei Jahren. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen in geeigneten angemieteten Räumen oder im Privathaushalt statt. Eine Kindertagespflegeperson betreut in ihrer Gruppe max. fünf fest zugeordnete Kinder. Durch die familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung können individuelle Bedürfnisse besonders beachtet werden.

Der gesetzliche Rahmen der Kindertagespflege wird bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben.

Nähere Ausführungen zur Kindertagespflege sind für NRW landesrechtlich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt.

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Die Kindertagespflegebörse steht zur Einstellung eines Angebotes und zur Einsicht von Betreuungsplätzen zur Verfügung.

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Studien belegen, dass gerade die emotionale Sicherheit, die individuelle Unterstützung und die Alltagsnähe wesentliche Merkmale der KTP sind.