
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz hat erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere, geschaffen. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte die damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen". Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren. "Das Anerkennungsgesetz ist ein Meilenstein in der Integrationspolitik", so Schavan.
Informationsportal und Telefon-Hotline
Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels. Zeitgleich ist das Informationsportal und die Telefon-Hotline zum Gesetz an den Start gegangen. Hier erfahren alle, die ihren im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin sie sich wenden müssen.
Gemeinsam mit Manfred Schmidt, damaliger Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - BaMF und Professor Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung - BIBB (Foto) stellte Schavan die neuen Bausteine des Anerkennungsgesetzes öffentlich vor.
Dabei handelt es sich zusammengefasst um
- das Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de und
- die bundesweite Telefon-Hotline zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt hat - Telefonnummer: 030 / 1815-1111.