Im Informationsblatt der beigefügten Datei finden Sie alle Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnützige oder freie Träger*innen der Jugendhilfe Lernförderung anbieten zu können und diese mit dem Jobcenter abzurechnen. Hier ist auch der genaue Ablauf der Antragsstellung beim Jobcenter geschildert.
Für die Anerkennung als Kooperationspartner*in für Lernförderung müssen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Je nachdem, ob Sie Privatperson, Verein, gemeinnützige*r Träger*in sind, müssen Sie unterschiedliche Vordrucke einreichen. Welche Formulare dies in Ihrem Fall sind, wird im Antragsformular unterhalb des Beitrags dargestellt.
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Hinweise für Anbieter*innen von Leistungen zur Lernförderung