Eine Luftaufnahme, die die französische Partnerstadt Tours an der Loire zeigt
© Andrey X. | Canva

Ab sofort können diese Kinder und  Jugendlichen zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- oder Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter beziehungsweise dem Tagesvater teilnehmen.

Hier können Sie sich die Liste der Kooperationspartner*innen für soziale und kulturelle Angebote oder die Liste der Kooperationspartner*innen für die Erteilung von Nachhilfe herunterladen.

Lassen Sie Ihre Kinder daran teilhaben!

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 beziehungsweise 25 Jahren, die

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II) oder
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder
  • nur geringe Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung),

sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

Die Stadt Mülheim und die Sozialagentur wollen Sie und Ihre Kinder tatkräftig dabei unterstützen, das Mitmachen zu ermöglichen!

  • Informieren Sie sich, was alles möglich ist!
  • Kommen Sie bitte zu uns und stellen Sie einen unkomplizierten Antrag.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich und klären offene Fragen. Ebenso können Sie den Antrag ausfüllen und mit der eventuell erforderlichen Bescheinigung auf dem Postweg zusenden oder in einer der Dienststellen des Sozialamtes abgeben.
Entsprechende Informationen und Unterlagen finden Sie in den Dateien unterhalb des Beitrages.

Downloads

Bildungspaket Hauptantrag
Ansprechpartner
Dorothee Kämmerer
Position
Teamleitung
Adresse
Eppinghofer Straße 50
45468
Mülheim an der Ruhr
Raum
4.13 Etage 4a