Die Medizinalaufsicht prüft, ob Angehörige von Gesundheitsberufen ihre Tätigkeiten rechtmäßig ausüben und ob sie die erforderliche Erlaubnis und Qualifikation besitzen. Hier finden Sie unsere Beiträge zum Thema.
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte nach EU Datenschutz-Grundverordnung.
Sie haben einen Berufsabschluss in einem der nachfolgend aufgeführten Gesundheits-fachberufe und möchten Ihren Beruf in Mülheim an der Ruhr selbstständig ausüben und/oder als Arbeitgeber*in Angehörige dieser Berufe beschäftigen? Dann erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie im Ausland eine Berufsausbildung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben und Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, ist Ihr Abschluss zunächst durch die zuständige Behörde anzuerkennen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.
Wo kann ich meine Heilpraktiker*innenprüfung ablegen? Wie verfahre ich bei der Anmeldung einer heilkundlichen Praxis? Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen? Erfahren Sie hier mehr.