Blick aus dem Rathaus auf den Rosenmontagszug in der Schollenstraße. Ein Trecker zieht einen Mottowagen. Im Hintergrund folgen Fußgruppen und weitere Mottowagen des Mülheimer Umzugs.
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Damit das närrische Treiben rund um den Rosenmontagszug am 16. Februar 2026 ab 14 Uhr reibungslos läuft, bittet die Stadt Mülheim an der Ruhr, folgende Hinweise zu beachten:

Glasverbot

Rund um den Rosenmontagszug gilt ein Glasverbot – und zwar am 16. Februar 2026 in der Zeit von 12 bis 20 Uhr auf dem gesamten Weg des Rosenmontagszuges zuzüglich eines parallel zum Zugweg verlaufenden beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 Metern sowie auf dem gesamten Rathausmarkt. Verboten ist das Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen sowie sonstigen Glasbehältnissen – mit und ohne Inhalt - , da sonst Teilnehmende des Zuges durch zerbrochenes Glas verletzt werden könnten. Bei der Vielzahl von Personen, die den Rosenmontagszug besuchen, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass mitgeführte Gläser und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden und diese hierbei zerbrechen. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass sich durch die auf dem Boden liegenden äußerst scharfkantigen Scherben Personen, insbesondere kleinere Kinder, verletzen.

Mit derselben präventiven Zielsetzung neu in diesem Jahr: Im oben genannten Zeitraum des grundsätzlichen Glasverbots sind auch die Abgabe und der Verkauf von Getränken in Glasbehältnissen untersagt. Dies gilt insbesondere für Trinkhallen, Kioske sowie sonstige Gewerbetreibende entlang des Zugweges sowie auf dem gesamten Rathausmarkt. Die betroffenen Betriebe haben sicherzustellen, dass die Glasbehältnisse nicht aus den Verkaufs- oder Gasträumen auf die öffentliche Straßenfläche gelangen.

Parkverbotszonen entlang des Zugverlaufs

Am Rosenmontag werden Parkverbotszonen in der Innenstadt entlang des Zugverlaufs eingerichtet und kenntlich gemacht. Die Stadt Mülheim bittet dringend darum, das Parkverbot zu beachten. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden aus Sicherheits- und Ablaufgründen unverzüglich entfernt!

Während des Rosenmontagszuges kann der Verkehr von privaten und öffentlichen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen im gesamten Innenstadtbereich nicht abfließen.

Die Zufahrt zu den Krankenhäusern bleibt durchgehend gewährleistet.

Der Zugverlauf ist aktuell folgendermaßen geplant (siehe Grafik unten):

Kaiserstraße, Leineweberstraße, Ruhrstraße, Schollenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Bahnstraße, Am Löwenhof, Kurt-Schumacher-Platz, Kaiserplatz, Leineweberstraße, Friedrichstraße, Wertgasse, Ruhrstraße, Leineweberstraße, Schloßbrücke.

„Familienfreundliche Zone“ ohne Alkohol- und Tabakkonsum

Wie schon in den vergangenen Jahren wird auf dem Rathausmarkt während des Rosenmontagszuges eine „familienfreundliche Zone“ eingerichtet. Ab 13 Uhr ist vor und neben dem leerstehenden Büdchen ein offenes Angebot für Kinder und Familien geplant – aber auch für alle anderen Interessierten, die den Rosenmontagszug ohne Alkohol- und Tabakkonsum verbringen wollen. Der Bereich wird mit Hinweisschildern als „familienfreundliche Zone“ kenntlich gemacht und ist als Angebot ohne Kontrollen und Absperrungen geplant. Die Initiatoren bauen auf Gespräche und Verständnis der Mülheimer Jeckinnen und Jecken. Zur Verkürzung der Wartezeit auf den Rosenmontagszug wird das AWO Spielmobil einige Angebote für Kinder aufbauen. Veranstalter der „familienfreundlichen Zone“ ist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung der kommunalen Gesundheitskonferenz.

Karte der Mülheimer Innenstadt, auf der der Zugweg des Rosenmontagszuges eingezeichnet ist.
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