Beschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht
Beim Standort Mülheim-West handelt es sich um einen zentral in der Stadt gelegenen vom Strukturwandel betroffenen Standort mit industrieller und gewerblicher Nutzung. Mit einer Größe von 39 Hektar bildet er eine der wenigen großflächigen zusammenhängenden Gewerbeflächenpotenziale im Stadtgebiet. Hierdurch kommt der Fläche im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine erhebliche stadtentwicklungspolitische Bedeutung zu. Durch den vorhandenen multimodalen Anschluss an das übergeordnete Straßennetz, das Schienennetz der Deutschen Bahn sowie die Schifffahrtswege der Ruhr, weist diese potenzielle Entwicklungsfläche besondere Alleinstellungsmerkmale auf, die eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung erforderlich machen. Um eine zukunftsträchtige, schwerpunktmäßig gewerbliche und industrielle Nutzung in diesem Bereich sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 31. März 2025 nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Flächen des Standortes Mülheim-West sowie die Einleitung des Bebauungsplanes „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West - P 16“beschlossen.
Bildung von Entwicklungsabschnitten
Aufgrund der Größe des Standortes wurde das Areal für den weiteren Planungsprozess in fünf verschiedene Entwicklungsflächen (A-E) unterteilt. Die Entwicklungsflächen entsprechen den heutigen Besitzverhältnissen der jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern und sollen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung schrittweise entwickelt werden.
Entwicklungsflächen A-C – Standort Friedrich-Wilhelms Hütte
Die Entwicklungsflächen A-C befinden sich derzeit im Eigentum der Friedrich-Wilhelms Hütte (FWH) bzw. der Georgsmarienhütte Holding (GMH). Während die Entwicklungsflächen A und B überwiegend aus Brachflächen, leerstehenden Hallen und Gebäuden bestehen, ist in den Gebäudekomplexen auf Entwicklungsfläche C ein Industriebetrieb ansässig, der dort langfristig produziert.
Für die Entwicklungsfläche A wurden die seitens der Grundstückseigentümerin ausgewählten Büros, Charles de Picciotto (Hamburg) und Aldinger Architekten (Stuttgart), beauftragt, erste nutzungsspezifische als auch städtebauliche Ideen für die 5,4 Hektar große Fläche zu erarbeiten. Ein erster Vorentwurf wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 04. Juli 2025 vorgestellt und steht am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung. Der Vorentwurf wird derzeit durch die genannten Büros überarbeitet.
Die Entwicklungsfläche B besitzt eine Größe von ca. 5,6 Hektar und umfasst die Bereiche rund um die ehemalige Hafenanlage bis zur Grundstücksgrenze der thyssenkrupp (Entwicklungsfläche D). Auf der Entwicklungsfläche B ist geplant, die Ruhrpromenade fortzuführen sowie eine Erschließungsachse für den PKW- und LKW-Verkehr zu errichten, welche die Entwicklungsflächen A, B, C und D miteinander verbindet. Welche weiteren baulichen Entwicklungen auf Entwicklungsfläche B erfolgen könnten und wie mit den bestehenden Gleistrassen umgegangen werden soll, wird im weiteren Planungsprozess mit den jeweiligen Parteien noch abgestimmt.
Entwicklungsfläche D – ehemaliger Standort thyssenkrupp Schulte
Im Rahmen der durch thyssenkrupp beabsichtigten Veräußerung des 12 Hektar großen Geländes stellten sich der Verwaltung und Kommunalpolitik mit ihren Zielvorstellungen zur Entwicklung der Fläche vor. Die städtischen Zielvorgaben für eine zukünftige gewerbliche und/oder industrielle Nutzung der Fläche unter Berücksichtigung des Erhalts der bestehenden Gleistrassen sowie der zur Fortführung der Ruhrpromenade mit Anschluss an den Styrumer Schlossweg notwendigen Flächen sollten sich in den städtebaulichen Entwürfen widerspiegeln.
Als Ergebnis des Auswahlverfahrens hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 10.Juli 2025 die Verwaltung beauftragt, auf Basis des von der Firma Panattoni eingereichten städtebaulichen Konzeptes sowie der städtischerseits formulierten Vorgaben, den städtebaulichen Vertrag mit der Käuferin abzuschließen. Nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Käuferin, wird die Stadt Mülheim an der Ruhr auf die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes verzichten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird sich die potentielle Käuferin verpflichten, die Entwicklungsfläche D nach den abgestimmten Zielvorstellungen zu entwickeln (vgl. Vorlagennummer V 25/0445-01)
Derzeit befindet sich die Firma Panattoni mit thyssenkrupp in vorbereitenden Gesprächen zum Erwerb des Grundstücks. Anschließend wird die Verwaltung mit Panattoni Gespräche zur Vertragsunterzeichnung führen.
Entwicklungsfläche E – Brachfläche Aldi Süd
Für die ca. 5,1 Hektar große Entwicklungsfläche E ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Styrumer Schloßweg/Oberhausener Straße – P 14(v)“ am 31. Oktober 2018 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setzt für die Fläche eine Logistikhalle mit ergänzenden Nutzungen als auch Ver- und Entsorgungsanlagen für die Niederschlagswasserversickerung fest. Für die Erschließung über ein Brückenbauwerk mit Anschluss an den Kreuzungspunkt Oberhausener Straße/Hauskampstraße/Thyssenbrücke wurden private Verkehrsflächen festgesetzt.
Nach Auskunft der Grundstückseigentümerin gegenüber dem Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung wird die Umsetzung des Vorhabens „Logistikhalle“ überdacht. Unternehmensintern wird derzeit abgestimmt, welche Nutzungen dort alternativ angesiedelt und, ob und wie das bestehende Planungsrecht angepasst werden könnte.