Die Mülheimer Innenstadt: Eine der ersten Einkaufsstraßen Deutschlands © MST GmbH / LOKOMOTIV Fotografie | Stadt Mülheim an der Ruhr

Zentren sind definiert als Orte für die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. Merkmale sind ihre integrierte Lage innerhalb von Wohngebieten und ihre gute Erreichbarkeit (fußläufig, ÖPNV, Fahrrad, PKW). Die Zentren konkurrieren dabei mit Fachmarktstandorten und anderen Einzelhandelsmärkten in nicht integrierten Lagen, die fußläufig schwer zu erreichen sind. Durch die Konkurrenz nehmen in vielen Zentren die Leerstände zu. Zentren haben aber einen wichtigen Einfluss auf das soziale und das wirtschaftliche Leben einer Stadt. Die Erhaltung und Entwicklung der Zentren ist damit wichtig für die gesamte Entwicklung einer Stadt.

Für die Erhaltung und Entwicklung der Zentren ist der Einzelhandel von besonderer Bedeutung. Der Gesetzgeber hat deshalb gesetzliche Regelungen erlassen, die zentrenschädliche Einzelhandelsansiedlungen verhindern helfen sollen (zum Beispiel § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung) bzw. die die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Schutz der Zentren erlauben (zum Beispiel § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch). Für die Aufstellung bzw. die städtebauliche Begründung von Bebauungsplänen zum Schutz von Zentren ist ein gemeindliches Einzelhandelskonzept Voraussetzung. Der Masterplan Zentren und Einzelhandel ist ein solches gemeindliches Einzelhandelskonzept.

Der Rat der Stadt hat zuletzt 2015 einen Masterplan Zentren und Einzelhandel beschlossen. Um seine Anwendbarkeit zu behalten, muss der Masterplan jedoch regelmäßig überprüft und ggf. der aktuellen Lage angepasst werden. Seit 2015 hat sich die Einzelhandelslandschaft spürbar verändert und so eine Fortschreibung des Masterplans erfordert.

Inhaltlich legt der Masterplan Zentren und Einzelhandel 2025 die Zentrenstruktur nach Hauptzentrum, Nebenzentren und Nahversorgungszentren fest und grenzt diese im Einzelnen ab. Zudem wird die Liste der in Mülheim an der Ruhr zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente bestimmt. Für die Nahversorgung werden die vorhandenen bedeutsamen Standorte der Nahversorgung außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche mit ihren Entwicklungszielen dargelegt. Außerdem werden die Sonderstandorte - aufgeteilt in Hauptergänzungsstandort und Fachmarktgebiete - dargestellt und Ziele formuliert. Abschließend werden Grundsätze für die Ansiedlung und die Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben in Mülheim an der Ruhr formuliert.

Der Masterplan 2025 kann aus dem Anhang heruntergeladen werden.