Für die Verlegung sind entsprechende Genehmigungen beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau einzuholen.

Die technischen Richtlinien der Stadt Mülheim schreiben vor, dass mit Arbeiten im Verkehrsraum erst dann begonnen werden darf, wenn zuvor die erforderliche Straßenaufbruchgenehmigung erteilt worden ist.

Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau prüft unter Beteiligung anderer städtischer Ämter und Dritter die Auswirkung auf den Verkehrsraum.

Unterlagen

Die geplanten Maßnahmen sind schriftlich zur Genehmigung beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau, Team Bau und Betrieb von Straßen einzureichen.

Der tatsächliche Baubeginn ist unter Angabe der Genehmigungsnummer und Angabe des ausführenden Straßen- beziehungsweise Tiefbauunternehmen beim Amt für Verkehrswesen und Tiefbau spätestens 48 Stunden vor Beginn anzuzeigen.

Mit Beendigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadt die Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen. Der*Die Ver- oder Entsorger*in ist verpflichtet, eine Fertigstellungsmeldung im Amt für Verkehrswesen und Tiefbau vorzulegen.

Nutzen Sie dazu die unten im Anhang aufgeführten Formulare.

Die Formulare können Sie auf Ihren Computer laden, ausdrucken und mit den notwendigen Lageplänen, nach dem Ausfüllen, an das Amt für Verkehrswesen schicken.

Dies betrifft insbesondere Arbeiten von Versorgungstragenden (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Kanal und Telekommunikation).

Hier finden Sie Informationen zu den technischen Richtlinien.

Kontext