Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Stadt Mülheim an der Ruhr verpflichtet, den Nahverkehrsplan in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Mit Hilfe des Nahverkehrsplans soll der öffentliche Personennahverkehr in Mülheim an der Ruhr gesichert und verbessert werden.
Wichtig für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der ersten Bürgerbeteiligung können Verbesserungsvorschläge und Kritik am öffentlichen Personennahverkehr in Mülheim an der Ruhr geäußert werden. Die Hinweise fließen in die Bestandsanalyse ein und bilden eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmenentwicklung im weiteren Planungsprozess.
Die erste Bürgerbeteiligung erfolgt online. Dazu können die Bürgerinnen und Bürger vom 14. September 2026 bis zum 11. Oktober 2026 ihre Anregungen einbringen.