Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Stadt Mülheim an der Ruhr verpflichtet, den Nahverkehrsplan in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Mit Hilfe des Nahverkehrsplans hat der Aufgabenträger die Verpflichtung, den öffentlichen Personennahverkehr zu sichern und zu verbessern. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplan wird eine stadtweite Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität durchgeführt.
Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten
Ziel der Untersuchung ist es, ein aktuelles Bild davon zu erhalten, wie die Mülheimerinnen und Mülheimer im Alltag unterwegs sind, welche Wege sie zurücklegen und welche Verkehrsmittel sie dabei nutzen. Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Verkehrs- und Mobilitätsplanung der Stadt. Sie sollen dabei helfen, bestehende Angebote weiterzuentwickeln und zukünftige Maßnahmen gezielt an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten.
Wer wird befragt?
Für die Untersuchung wurden rund 10.000 Haushalte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und schriftlich zur Teilnahme eingeladen. Durch die zufällige Auswahl sollen unterschiedliche Haushalts- und Bevölkerungsgruppen angemessen berücksichtigt werden. So entsteht ein möglichst aussagekräftiges Bild des Mobilitätsverhaltens in Mülheim an der Ruhr.
So können Sie teilnehmen
Wenn Sie ein Einladungsschreiben zur Haushaltsbefragung erhalten haben, können Sie auf verschiedenen Wegen teilnehmen:
- online über den persönlichen Zugang zur Befragung
- schriftlich durch das Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens
- telefonisch nach Vereinbarung eines Gesprächstermins über den Fragebogen
Hier geht es zur Online-Befragung:
Zeitraum der Befragung
Die Erhebung erfolgt an folgenden Stichtagen:
- Dienstag, 15. September
- Donnerstag, 17. September
- Dienstag, 22. September
- Donnerstag, 24. September 2026
Die ausgewählten Haushalte werden gebeten, an einem dieser Tage Angaben zu ihrem täglichen Mobilitätsverhalten zu machen.
Datenschutz
Der Fragebogen enthält eine Codenummer, die ausschließlich der technischen Zuordnung dient. Alle Angaben werden nach Abschluss der Erhebung vollständig anonymisiert gespeichert. Die Auswertung erfolgt ausschließlich in zusammengefasster Form, etwa als Tabellen, Texte oder Grafiken. Einzelpersonen können daraus nicht identifiziert werden. Die Teilnahme ist freiwillig.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen helfen Ihnen die Stadtverwaltung oder das beauftragte Planungsbüro gerne weiter.
Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208/ 455 6679
E-Mail: mobil.amt66@muelheim-ruhr.de
büro stadtVerkehr
Herr Lenz
Telefon: 02103 / 9 11 59 - 17
E-Mail: lenz@buero-stadtverkehr.de