Gebührentarif nach § 1 Absatz 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 17. Februar 1982 (Amtsblatt Nummer 7/1982), zuletzt geändert durch die Satzung vom 05. März 2025 (Amtsblatt Nummer 2025/11 vom 31. März 2025, in Kraft ab 01. April 2025).

Tarifstelle NummerGegenstandGebühr
 Abschnitt A - Allgemeine Tarifstellen - 
1Allgemeine Leistungen Entscheidungen über Amtshandlungen oder Leistungen der Stadtverwaltung, die von dem Beteiligten beantragt worden sind oder ihn unmittelbar begünstigen, soweit keine andere Tarifstelle infrage kommt, keine Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, kein privatrechtliches Entgelt erhoben wird und kein ausschließliches öffentliches Interesse vorliegt (zum Beispiel Bescheinigungen, Genehmigungen, Untersuchungen, Büroarbeiten / Leistungen aller Art). 
1.1.je angefangene 30 Minuten notwendiger Arbeitszeit20,00 Euro
1.2.soweit eine Bemessung nach 1.1. nicht angemessen, zweckmäßig oder möglich ist2,50 bis 250,00 Euro
   
2Beglaubigungen 
2.1.von Unterschriften und Handzeichen3,00 Euro
2.2.von Schriftstücken, je Seite1,00 bis 10,00 Euro
   
3Anfertigung von Abschriften und Auszügen 
3.1.je angefangene Seite1,00 bis 10,00 Euro
3.2.für jede, in einem Arbeitsgang mit dem Originalschreiben hergestellte Durchschrift1,00 Euro
   
4Anfertigung von Fotokopien 
4.1im Format DIN A 4, je Blatt0,50 Euro
4.2im Format DIN A 3, je Blatt1,00 Euro
4.3ab 5 Kopien von einer Vorlage in einem Arbeitsgang, je Blatt0,25 Euro
 Ablichtungen anderer Formate sowie sonstige fotografische oder reproduktionstechnische Arbeiten werden nach anderen Kostenvorschriften beziehungsweise privatrechtlich berechnet.1,00 bis 10,00 Euro
5Anfertigung von Mikrofilmrückvergrößerungen (Besondere Auslagen und Kosten werden zusätzlich erhoben) 
6Überlassung von Unterlagen (soweit rechtliche oder dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen) 
6.1.zur Einsichtnahme innerhalb der Diensträume, je angefangene 30 Minuten5,00 Euro
6.2.zur Einsichtnahme außerhalb der Diensträume, je angefangenen Tag7,50 Euro
6.3.bei Zusendung auf dem Postwege zusätzlich5,00 Euro plus Postgebühren
6.4Übersendung von umfangreichen Angebotsunterlagen15,00 - 35,00 Euro
7Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung 
7.1Bei Verwendung eines Vordruckes, je angefangene Seite1,00 bis 5,00 Euro
7.2bei formloser Aufnahme, je angefangene Seite2,50 bis 10,00 Euro
8Bewilligungen von Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuches und Abgabe weiterer Erklärungen aus dem Grundstückswesen 
8.1Teilweise Pfandfreigabe50,00 Euro
8.2Vorrang- und Gleichrangeinräumung50,00 Euro
8.3Wechsel des Pfandobjekts90,00 Euro
8.4Zustimmung zu Abtretung vorrangiger Grundpfandrechte20,00 Euro
8.5Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers15,00 Euro
8.6Zustimmung zur Nichtausübung des Wieder- / Vorkaufsrechtes50,00 Euro
8.7Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung40,00 Euro
8.8Änderung der Nutzungsbeschränkung50,00 Euro
9Ablehnung / Zurücknahme eines Antrages10 % - 75 % der Gebühr nach Tarifstelle 1 - 23
 Die Gebührenerhebung erfolgt nach den Kriterien des § 5 Abs. 2 KAG NW 
   
10Abnahmen, Zeichnungen, Feststellungen und ähnliches, Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten, soweit sie in diesem Tarif nicht besonders aufgeführt sind 
10.1Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst44,00 Euro
10.2Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst61,00 Euro
10.3Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst70,00 Euro
10.4Büroarbeiten je Person und angefangene Stunde, Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst84,00 Euro
   
 Abschnitt B - Besondere Tarifstellen - Fachbereich Finanzen 
11Ersatz für verlorene und unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken8,50 Euro
12Entscheidungen im Rahmen einer Übernahme von Ausfallbürgschaften100,00 Euro
13Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (mit Ausnahme der für die Vergabe öffentlicher Aufträge)10,00 Euro
14Sondernutzungen ohne gleichzeitige straßenverkehrsrechtliche Anordnung 
14.1Erteilung einer reinen Sondernutzungserlaubnis ohne vorherigen Ortstermin60,00 Euro
14.2Erteilung einer reinen Sondernutzungserlaubnis mit vorherigen Ortstermin125,00 Euro
 Amt für Verkehrswesen und Tiefbau 
   
15Ausstellung einer Anliegerbescheinigung 
15.1mit Angabe über Erschließungsbeitragspflicht30,00 Euro
15.2ohne Angabe über Erschließungsbeitragspflicht15,00 Euro
   
16Angaben von Straßenausbauhöhen 
 je angefangene 30 Minuten notwendige Arbeitszeit25,00 Euro
17Bearbeitung eines Antrages/Anzeige für die Verlegung einer neuen bezw. Änderung einer vorhandenen Telekommunikationslinie nach § 127 Telekommunikationsgesetzt (TKG) 
17.1
GegenstandGebühr
Aufbruch/Trassenläng Telekommunikation < 10m (außer Straßenquerungen) 
je Einzelaufbruch/ Verteilerschrank/Schaltschrank/Kabelschacht75,00 €
nachträgliche Bearbeitung zzgl.100,00 €
 
17.2
GegenstandGebühr
Trassenlänge/Telekommunikationslinie >/= 10m, Straßenquerungen, Einzelaufbrüche >/= 5 Stck. in einem Straßenabschnitt (von Kreuzung bis Kreuzung und/oder innerhalb eines Abschnitts von 100m Länge) 
Grundbetrag pro Antrag:125,00 €   
zzgl. je angefangene 50m Trassenlänge/ Telekommunikationslinie oder Leerrohr50,00 € max. 2000,00 € gesamt
zzgl. je Verteilerschrank/Schaltschrank/Kabelschacht75,00 €
bei geschlossener Bauweise zzgl. je Baugrube50,00 €
zzgl. je Einzelaufbruch ohne Längsverlegung35,00 €
nachträgliche Bearbeitung zzgl.125,00 €
 
18Bearbeitung eines Antrags zur Herstellung eines Straßenaufbruchs im Zusammenhang mit einer Ver- /Entsorgungsleitung bzw. -anlage (außer TKG) 
18.1
GegenstandGebühr
Aufbruch < 10m (außer Straßenquerungen) 
je Einzelaufbruch/ Verteilerschrank/Schaltschrank/ Station/ Schachtbauwerk/Kabelschacht75,00 €
nachträgliche Bearbeitung zzgl.100,00 €
 
18.2Aufbruch >/= 10m, Straßenquerungen, Einzelaufbrüche >/= 5 Stck. in einem Straßenabschnitt (von Kreuzung bis Kreuzung und/oder innerhalb eines Abschnitts von 100m Länge) 
 Grundbetrag pro Antrag:125,00 €
 zzgl. je laufender Meter Ver-/Entsorgungsleitung/ Leerrohr1,50 €
 zzgl. je Verteilerschrank/Schaltschrank/Station/ Schachtbauwerk (außer Entwässerung)/Kabelschacht75,00 €
 bei geschlossener Bauweise zzgl. je Baugrube50,00 €
 zzgl. je Einzelaufbruch ohne Längsverlegung35,00 €
 nachträgliche Bearbeitung zzgl.125,00 €
19Bearbeitung eines Antrags zur Herstellung einer Grundstückszufahrt 
19.1
GegenstandGebühr
inkl. einer Ortsbesichtigung und Abnahme150,00 €
bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. mehrere Ortsbesichtigungen, zusätzlicher Schriftverkehr) nachträgliche Bearbeitung zzgl.75,00 €
 
20
GegenstandGebühr
Bearbeitung eines Antrags zur rückwärtigen Verankerung auf öffentlichem Grund für Baugrubenverbau200,00 €
zzgl. je Anker50,00 €
Hinweis: bei dauerhaft verbleibenden Ankern ist zusätzlich eine jährliche Gebühr pro Anker gemäß Sondernutzungsgebührentarif zu leisten. 
 
21Bearbeitung eines Antrags für feste Einbauten in der öffentlichen Verkehrsfläche, z.B. Treppenanlagen, Stelen oder ähnliches200,00 €
 Hinweis: bei festen Einbauten ist zusätzlich eine jährliche Gebühr pro angefangenen Quadratmeter in Anspruch genommener Fläche gemäß Sondernutzungsgebührentarif zu leisten 
 Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnungförderng 
22Vorkaufsrechtsbescheinigung60,00 Euro je wirtschaftlicher Einheit
 Hinweis: Für weitere Leistungen des Amtes 62 aus dem Bereich Bodenrecht/ Bodenordnung und andere werden Gebühren nach Tarifstelle 1 dieses Gebührentarifs beziehungsweise nach anderen Bestimmungen erhoben. 
23Auszüge aus dem Höhenfestpunktfeld der Stadt Mülheim an der Ruhr 
 Grundbetrag je Auftrag:25,85 Euro
   
 Zusätzlich je gelieferter Höhenfestpunktbeschreibung einschließlich der Höhenangaben2,50 Euro
24KOMMUNALE GEODATEN 
24.1Auswertung, Bereitstellung und Bearbeitung kommunaler Geodaten und Erstellung thematischer Karten (digital); Abrechnung nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)Stundensätze analog zur VermWertKostO NRW
24.1.1Drucke und Plots > DIN A3
 
16,00 Euro /m² (swStrichzeichnung)
20,00 Euro /m² (Vollfläche)
24.2Wohnraumförderung 
 Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum und/ oder Modernisierung von Wohnraum gemäß den Bestimmungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)0,8 v. H der bewilligten Darlehenssumme
 Wohnraumförderung 
 Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerb bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung500 EUR
 Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung 
25Verbindliche Bauleitplanung – Verwaltungskostenpauschale 
 

Verwaltungskostenpauschale bei qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren). 

Die Verwaltungskostenpauschale beruht auf den verwaltungsseitigen Stundensätzen zur Abrechnung mit externen Kunden (Stand 19.07.2023).

 
 
Fläche in haEuro
a) < 15.476
b) ≥ 16.695
c) ≥ 27.915
d) ≥ 39.135
e) ≥ 410.354
f) ≥ 511.574
g) ≥ 612.794
h) ≥ 714.014
i) ≥ 815.233
j) ≥ 916.453
Über 10 ha

Kostenpauschale 

nach j) zzgl. 

für jeden 

angefangenen ha 

2.500 Euro/ ha

 
26Erstellung von Bebauungsplänen 
26.1Erstellung von qualifizierten und einfachen Bebauungsplänen gem. § 30 Abs. 1 und 3 BauGB sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gem. § 12 u. § 30 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Verfahren nach §§ 8 („Normalverfahren“); 13 und 13a BauGB (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren) durch das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung. Die Gebühr für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist nach der Fläche des Plangebiets in Hektar zu berechnen und zusätzlich zur Verwaltungskostenpauschale zu entrichten.15.000 Euro
 
Fläche in haEuro
a) < 15.335
b) ≥ 18.799
c) ≥ 214.502
d) ≥ 319.413
e) ≥ 423.866
f) ≥ 528.000
g) ≥ 631.893
h) ≥ 735.595
i) ≥ 839.137
j) ≥ 942.542
Über 10 haGebühr nach j) 
zzgl. für 
jeden 
angefangenen ha 
3.000 Euro/ ha
 
 
Aufschlüsselung der Gebühr gemäß Verfahrensschritten
Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches60 %
Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches30 %
Plan zur Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) durch den Rat10 %
 
 Kostenpauschale für die Änderung des RFNP (Regionaler Flächennutzungsplan) 
27je qm Plangebiet 
27.1mindestens0,10 Euro
27.2Ingenieurtätigkeiten im Sinne von Beratungsund/oder sonstigen Dienstleistungen für Vorhabenträger außerhalb des Aufstellungsverfahrens für vorhabenbezogene Bebauungspläne gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
je angefangene Stunde
5.000 Euro
28Hinweis: Es wird auf die AVerwGebO NRW in der jeweiligen Fassung verwiesen.71,00 Euro
 Amt für Umweltschutz, Umweltplanung und untere Naturschutzbehörde 
 Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung 
29Pro Grundstück (incl. 1 Baum)92,00 Euro
 Für jeden weiteren Baum: zzgl. 
 Amt für Bauaufsicht und Denkmalpflege – Untere Denkmalbehörde 
 Aufschlüsselung der Gebühr gemäß der anerkennungsfähigen Kosten zur Bescheinigung gemäß § 36 n. F. DSchG NRW 
30Bis 250.000 €  
 Von 250.000 – 500.000 €1%
 Über 500.000 €0,50%
 Maximale Gebühr 25.000 € Hinweis: Bescheinigungen bis zur Summe von 5.000 € anerkennungsfähiger Kosten sind gebührenfrei0,25%
 Amt für Umweltschutz 
 Nachbearbeitungen und Prüfungen von umweltrechtlichen Vorgängen, die durch vom Genehmigungsinhaber verursachte fehlerhafte Umsetzung einer umweltrechtlichen Erlaubnis notwendig geworden sind. 
31je angefangene Stunde68,00 Euro