Informationen zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Einreichung von Wahlvorschlägen für den Wahlkreis 64 - Mülheim I
Nachdem die Landesregierung den 25. April 2027 als Wahltag für die Wahl zum 19. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt hat, können Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 64 Mülheim I sowie im Wahlkreis 39 Mettmann III – Mülheim II eingereicht werden.
Der Wahlkreis 64 umfasst die Kommunalwahlbezirke 01-25 der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr, der Wahlkreis 39 umfasst von der kreisfeien Stadt Mülheim an der Ruhr die Kommunalwahlbezirke 26 Saarner Kuppe und 27 Saarn–Süd/Mintard/Selbeck und vom Kreis Mettmann die Gemeinden Heiligenhaus und Ratingen.
Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 64 Mülheim I sind im Büro des Kreiswahlleiters, Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Zimmer B.111, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, spätestens bis zum 15. Februar 2027 (69. Tag vor der Wahl), bis 18.00 Uhr, schriftlich und im Original einzureichen. Verspätet eingereichte Kreiswahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig.
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 39 Mettmann III - Mülheim II sind dagegen beim Kreiswahlleiter des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, einzureichen.
Detaillierte Informationen finden Sie als Download unten und hier zum Landeswahlgesetz und zur Landeswahlordnung
Für weitere Auskünfte oder Rückfragen steht das Rats- und Rechtsamt unter den Telefonnummern 455 - 3030 und - 3032 zur Verfügung.
Zuständig für die Prüfungen und Bescheinigungen von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten (Formblätter der Anlage 14a und Anlage 14b der Landeswahlordnung) sowie für die Bescheinigungen der Wählbarkeit (Formblätter der Anlage 13 der Landeswahlordnung) von Mülheimer Wahlberechtigten bzw. Kandidaten ist das Rats- und Rechtsamt.
Stadt Mülheim an der Ruhr
Rats- und Rechtsamt (Zimmer B.108 oder B.111)
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr