Prüfung von Unterstützungsunterschriften und Bescheinigungen der Wählbarkeit

Zuständig für die Prüfungen und Bescheinigungen von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten (Formblätter der Anlage 14a und Anlage 14b der Landeswahlordnung) sowie für die Bescheinigungen der Wählbarkeit (Formblätter der Anlage 13 der Landeswahlordnung) von Mülheimer Wahlberechtigten bzw. Kandidaten ist das Rats- und Rechtsamt.

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Rats- und Rechtsamt (Zimmer B.108 oder B.111)

Am Rathaus 1

45468 Mülheim an der Ruhr