Deine Fragen – unsere Antworten
Du hast Fragen zur Ausbildung und zum dualen Studium bei der Stadt Mülheim an der Ruhr? Hier findest du die wichtigsten Infos – kurz, klar und hilfreich. Fehlt deine Frage, melde dich einfach bei uns.
Bewerbung & Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Ausbildung bei der Stadt?
Für viele Ausbildungen reicht ein Hauptschulabschluss oder die Fachoberschulreife. Für duale Studiengänge brauchst du Abitur oder Fachabitur. Die genauen Voraussetzungen für die Beamtenausbildungen findest du in jeder Ausschreibung.
Wie bewerbe ich mich?
Online über unser Bewerbungsportal. Du lädst Lebenslauf, Anschreiben, Schulzeugnisse und – falls vorhanden – Zertifikate als PDF hoch.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Die Fristen findest du jeweils in den Stellenausschreibungen.
Kann ich mich für mehrere Berufe bewerben?
Ja, aber bitte reiche jeweils separate Bewerbungen ein.
Lohnen sich Initiativbewerbungen?
Momentan nicht. Bitte bewirb dich auf ausgeschriebene Stellen oder nutze unser Jobabo, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Auswahlverfahren
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Nach Bewerbungsschluss prüfen wir deine Unterlagen. Je nach Beruf folgen ein Test, ein Gespräch oder beides. Wir geben dir über den Ablauf aber rechtzeitig Bescheid.
Was passiert im Vorstellungsgespräch?
Wir sprechen über deine Motivation, Stärken und Interessen. Am Ende hast du die Gelegenheit, selbst Fragen zu stellen.
Gibt es Einstellungstests?
Bei einigen Berufen ja. Die Berufsfeuerwehr hat zusätzlich einen sportlichen und physischen Eignungstest. Mehr dazu hier.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Wir melden uns baldmöglichst bei dir, in Ausnahmefällen kann dies zwei bis drei Wochen dauern.
Klassische Ausbildung
Wann startet die Ausbildung?
In der Regel am 1. August oder am 1. September.
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Du verdienst nach TVAöD, die Vergütung variiert je nach Ausbildungskategorie. Bei bestandener Abschlussprüfung erhältst du in der Regel eine Prämie von 400 Euro.
Wie viel Urlaub habe ich?
Du hast 30 Tage frei, zudem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester.
Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?
Grundsätzlich ja. Sprich uns gern an, dann klären wir Details.
Wo findet die Ausbildung statt?
Der praktische Teil findet in Mülheim an der Ruhr statt, die Berufsschulen befinden sich im Ballungsgebiet.
Duales Studium
Was ist der Unterschied zur Ausbildung?
Ausbildung bedeutet: Praxis und Berufsschule, Abschluss nach 2–3 Jahren.
Duales Studium bedeutet: Hochschule und Praxis, Abschluss als Bachelor, Einstieg in den gehobenen Verwaltungsdienst.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich musst du dein Abitur oder Fachabitur absolviert haben.
Wo studiere ich?
Das unterscheidet sich je nach Studiengang. Der Bachelor of Laws z. B. findet an der HSPV NRW (Standort Duisburg) statt.
Verdiene ich im Studium Geld?
Ja, der TVAöD oder TVSöD regelt dein Gehalt.
Habe ich Semesterferien?
Nein, während deiner Ferien arbeitest du oder kannst deine Urlaubstage einsetzen.
Wie stehen die Übernahmechancen?
Sehr gut – wenn Leistung und persönliche Voraussetzungen stimmen wirst du in der Regel unbefristet übernommen.
Welche Perspektiven habe ich?
Nach deinem Abschluss kannst du anspruchsvolle Aufgaben übernehmen und dich natürlich auch weiterbilden.
Sonstiges
Brauche ich die deutsche Staatsbürgerschaft?
Nein – auch für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis reicht eine EU-Staatsbürgerschaft aus.
Zählt mein Schulabschluss aus dem Ausland?
Ja, du musst ihn aber anerkennen lassen. Infos findest du hier: Schulministerium NRW. Lege die Anerkennung deiner Bewerbung bei.
Haben Menschen mit Schwerbehinderung Chancen?
Ja. Bewerbungen sind ausdrücklich willkommen. Barrierefreie Arbeitsplätze berücksichtigen wir selbstverständlich.
Gibt es eine Kleiderordnung?
In der Verwaltung gilt: gepflegt und seriös. In technischen Bereichen stellen wir dir Arbeitskleidung. Für Vorstellungsgespräche genügt ein ordentliches Outfit.