online beantragen
> im Serviceportal <
Jederzeit verfügbar, ohne Gang zur Behörde.
In wenigen Schritten sofort erledigt. Voraussetzungen und Details werden in unserem Serviceportal erläutert...
persönlich beantragen
> nur mit Termin <
Vor Ort im Bürgeramt mit persönlichem Termin.
Details und weiterführende Informationen zur Auskunftsperre folgen hier unten im Text:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen. Die Einrichtung bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann.
Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht, trägt die Meldebehörde eine solche Auskunftssperre im Melderegister ein.
Die Gründe für die beantragte Auskunftssperre sind glaubhaft darzulegen.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet.
Sollten die eingereichten Nachweise nicht für die Einrichtung einer Auskunftssperre im Melderegister ausreichen, kann das Bürgeramt die Vorlage weiterer Nachweise fordern.
Über die endgültige Entscheidung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.